Beitritt Finanzvereinbarung (FinV) KSS 2018/2019
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
09.08.2018
Antragstext
Der StuRa (HTW Dresden) möge beschließen, der Finanzvereinbarung (FinV) der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) - wie zur Sitzung des LSR am 17.03.2018 beschlossen - beizutreten.
Begründung zum Antrag
Die FinV dient der Aufgabenerfüllung der KSS. Da sie keine Teilkörperschaft des öffentlichen Rechtes ist, steht es ihnen nicht zu, Beiträge zu erheben. Im Sächsischen Hochschulgesetz steht hingegen, dass die Studierendenschaften zusammenarbeiten sollen.
Der anfallende Beitrag berechnet sich in diesem Falle aus der Anzahl der im Wintersemesters 2017/2018 immatrikulierten Student*innen. Bei 0,25 Euro je Student*in beläuft sich somit der Gesamtbetrag bei aktuell 4.774 immatrikulierten Student*innen (gemäß dem statistischen Bericht "Studierende an den Hochschulen im Freistaat Sachsen 2017" des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen) auf 1.193,50 € (im Haushaltsplan 2018 des StuRa HTW Dresden sind für die KSS 2.000,00 € eingeplant) für das aktuelle Haushaltsjahr der KSS (Beginn 01.04.2018). Weitere Rahmenbedingungen können direkt der FinV entnommen werden. Die Anzahl der immatrikulierten Student*innen kann durch Nennung der Austritte gegenüber dem Referent Finanzen der KSS angepasst werden. Dies kann auf Antrag erfolgen. Näheres ist bis jetzt noch nicht bekannt.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anlagen
Die Finanzvereinbarung sowie der Grundsatzbeschluss liegen aktuell nur in analoger form vor.
Abstimmung
Behandlung
4. Sitzung Vertretung LandessprecherInnenrat 2018
Tagesordnungspunkt 1
Ergebnis
Ja | 2 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
Von der Vertretung des LandessprecherInnenrat angenommen
Beschluss
siehe Antrag
Kostenposition
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Präsidium (oder andere Funktion)
Name