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Aufhebung Reisekosten für BuFaTa 2017 RK 6.

2017-09-115: Aufhebung Reisekosten für BuFaTa 2017 in Ulm

Antrag

AntragstellerIn

Refarat Finanzen

Antragsdatum

30.05.2017

Antragstext

Der Stura möge beschließen , den Beschluss 2017-08-ABV aufzuheben und die Reisekosten auf mximal 2/3 der Gesamtkosten und bis maximal 135,00 € zur Teilnahme an der BuFaTa (Bundesfachschaftentagung) in Ulm im Mai 2017 gemäß der FO, zu übernehmen.

Begründung zum Antrag

Der Fachschaftsrat möchte sich an der jährlich stattfinden Konferenz der
Elektrotechnikstudierenden beteiligen. Diese findet immer in einer
anderen Stadt in Deutschland, Österreich und der Schweiz statt. Des
Weiteren werden wir die Fahrt gemeinsam mit den Teilnehmern der TU
machen um engere Kontakte zum FSR der TU zu knüpfen.

Wir haben uns bei der Entscheidung für den Zug (obwohl der langen
Fahrzeit) eindeutig für die Kostengünstigste und umweltschonendste
Alternative entschieden.

Kosten für Verpflegung werden wohl gar nicht entstehen können, da durch
die Veranstaltung Essen (und Getränke) bereitgestellt werden.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

 

Anlagen

 

  • Reisekosten: Zugfahrt (8Stunden) von Dresden nach Ulm mit Semsterticket und Bayernticket.
    • Erste Person 25€ + 2 weitere je 6€ = 37€
    • Hin und zurück: 37€ *2= 74€
  • Eventuell Busticket in Ulm: Gruppenticket 7,20€ *2= 14,40€
  • Anmeldekosten: ersten beiden Teilnehmer max. 25€ + für jeden weiteren max. 30€
    • 2*25€+ 1*30€ = 80€ (max.)
  • Eventuell Kosten für Verpflegung

Abstimmung

 

Behandlung

9. Sitzung StuRa 2017
Tagesordnungspunkt 10

Ergebnis

Ja 1
Nein 4
Enthaltung 2

abgelehnt

Beschluss

siehe Änderungsantrag

Finanzen

Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.

Kostenstelle

Konten
Soll
Haben


Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name

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Florian Fuhlroth
Florian Fuhlroth sagt
30.05.2017 18:29
Änderungsantrag Referat Finanzen

Der StuRa möge beschließen die Reisekosten für 5 Mitglieder des FSR Et zur Teilnahme an der BuFaTa (Bundesfachschaftentagung) in Ulm im Mai 2017 zu 2/3, jedoch höchstens 200,00 €, zu erstatten.
Florian Fuhlroth
Florian Fuhlroth sagt
30.05.2017 18:29
Begründung
Dem FSR stehen eigene Geldmittel zur Verfügung. Eine Teilhabe des StuRa für derartige Kosten kann durchaus in Frage kommen, allerdings hat der FSR derzeit genügend eigene Finanzmittel. Es ist nicht Sinn der Semesterbeitragszahlungen an die Fachschaftsräte, dass diese Mittel angehäuft werden und unnötige Erstattungen seitens des StuRa erfolgen.