Aufhebung Reisekosten für BuFaTa 2017 RK 6.
Antrag
AntragstellerIn
Refarat Finanzen
Antragsdatum
30.05.2017
Antragstext
Der Stura möge beschließen , den Beschluss 2017-08-ABV aufzuheben und die Reisekosten auf mximal 2/3 der Gesamtkosten und bis maximal 135,00 € zur Teilnahme an der BuFaTa (Bundesfachschaftentagung) in Ulm im Mai 2017 gemäß der FO, zu übernehmen.
Begründung zum Antrag
Der Fachschaftsrat möchte sich an der jährlich stattfinden Konferenz der
Elektrotechnikstudierenden beteiligen. Diese findet immer in einer
anderen Stadt in Deutschland, Österreich und der Schweiz statt. Des
Weiteren werden wir die Fahrt gemeinsam mit den Teilnehmern der TU
machen um engere Kontakte zum FSR der TU zu knüpfen.
Wir haben uns bei der Entscheidung für den Zug (obwohl der langen
Fahrzeit) eindeutig für die Kostengünstigste und umweltschonendste
Alternative entschieden.
Kosten für Verpflegung werden wohl gar nicht entstehen können, da durch
die Veranstaltung Essen (und Getränke) bereitgestellt werden.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anlagen
- Reisekosten: Zugfahrt (8Stunden) von Dresden nach Ulm mit Semsterticket und Bayernticket.
- Erste Person 25€ + 2 weitere je 6€ = 37€
- Hin und zurück: 37€ *2= 74€
- Eventuell Busticket in Ulm: Gruppenticket 7,20€ *2= 14,40€
- Anmeldekosten: ersten beiden Teilnehmer max. 25€ + für jeden weiteren max. 30€
- 2*25€+ 1*30€ = 80€ (max.)
- Eventuell Kosten für Verpflegung
Abstimmung
Behandlung
9. Sitzung StuRa 2017
Tagesordnungspunkt 10
Ergebnis
Ja | 1 |
---|---|
Nein | 4 |
Enthaltung | 2 |
abgelehnt
Beschluss
siehe Änderungsantrag
Finanzen
Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.
Kostenstelle | |
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Konten | |
Soll | Haben |
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name
Der StuRa möge beschließen die Reisekosten für 5 Mitglieder des FSR Et zur Teilnahme an der BuFaTa (Bundesfachschaftentagung) in Ulm im Mai 2017 zu 2/3, jedoch höchstens 200,00 €, zu erstatten.