Reisekosten KonGeoS 2017
Antrag
AntragstellerIn
FSR Geoinformation (Alice Rösler)
Antragsdatum
11.05.2017
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, die Reisekosten für die Teilnahme an der
Konferenz der deutschsprachigen Geodäsie-Studenten (KonGeoS) vom
15.06.2017 - 18.06.2017 in Karlsruhe, für die Mitglieder des FSR
Geoinformation zu tragen.
Begründung zum Antrag
Kostenaufstellung:
ca. 300,00 € Mietwagen bzw. Kleinbus
ca. 100,00 € Tankgeld
Gesamt: ca. 400,00 €
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anlagen
Abstimmung
Änderungsantrag Referat Finanzen
Der StuRa möge beschließen, die Reisekosten für die Teilnahme an der
Konferenz der deutschsprachigen Geodäsie-Studenten (KonGeoS) vom
15.06.2017 - 18.06.2017 in Karlsruhe, für die Mitglieder des FSR
Geoinformation in Höhe von 2/3 der entsprechenden und tatsächlich entstehenden Kosten zu erstatten, höchstens jedoch 267,00 €.
Begründung
Dem FSR stehen eigene Geldmittel zur Verfügung. Eine Teilhabe des StuRa für derartige Kosten kann durchaus in Frage kommen, allerdings hat der FSR derzeit genügend eigene Finanzmittel. Es ist nicht Sinn der Semesterbeitragszahlungen an die Fachschaftsräte, dass diese Mittel angehäuft werden und unnötige Erstattungen seitens des StuRa erfolgen.
angenommen (vom Antragsteller)
besondere notwendige Mehrheit
Behandlung
8. Sitzung StuRa 2017
Tagesordnungspunkt 2
vertag wegen nicht beschlussfähigkeit
9. Sitzung StuRa 2017
Tagesordnungspunkt 3
Ergebnis
Ja | n |
---|---|
Nein | n |
Enthaltung | n |
angenommen/abgelehnt
ohne Gegenrede angenommen
Beschluss
siehe Antrag
Finanzen
Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.
Kostenstelle | |
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Konten | |
Soll | Haben |
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name
Der StuRa möge beschließen, die Reisekosten für die Teilnahme an der
Konferenz der deutschsprachigen Geodäsie-Studenten (KonGeoS) vom
15.06.2017 - 18.06.2017 in Karlsruhe, für die Mitglieder des FSR
Geoinformation in Höhe von 2/3 der entsprechenden und tatsächlich entstehenden Kosten zu erstatten, höchstens jedoch 267,00 €.
Begründung
Dem FSR stehen eigene Geldmittel zur Verfügung. Eine Teilhabe des StuRa für derartige Kosten kann durchaus in Frage kommen, allerdings hat der FSR derzeit genügend eigene Finanzmittel. Es ist nicht Sinn der Semesterbeitragszahlungen an die Fachschaftsräte, dass diese Mittel angehäuft werden und unnötige Erstattungen seitens des StuRa erfolgen.