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Anerkennung der Jahresabschlüsse der FSRä

2016-08-120: Anerkennung der Jahresabschlüsse der FSRä

Anerkennung der Jahresabschlüsse der FSRä

AntragstellerIn

Referat Finanzen

Antragsdatum

02.05.2016

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, die Jahresabschlüsse der FSRä unter folgenden Bedingungen anzuerkennen.

Einige zurückliegende Jahresabschlussberichte der Fachschaftsräte sind
problembehaftet und lassen sich nicht weiter ausbessern, da
Verantwortliche exmatrikuliert sind oder fehlende Belege nicht beschafft
werden können.
Da nicht alle Jahre pauschalisiert werden können, stellt das Referat
Finanzen einzelne Bedingungen für diesen Beschluss auf.

Alle noch offenen Jahresabschlussberichte aus den Jahren 2011/12/13 werden
so seitens des StuRa akzeptiert und zurückbehaltene Beitragszahlungen
werden gezahlt.


Eine Ausnahme bildet der Fachschaftsrat Wirtschaftswissenschaften mit dem
JAB aus dem Jahr 2012 und 2013. Die in der angehangenen Mängelliste
aufgeführten Punkte müssen überarbeitetet werden, gem. Finanzordnung von
2012/13, und bis zum 31. Mai 2016 dem Referat Finanzen vorgelegt werden.
Im Anschluss an die Prüfung werden die Sanktionen gem. der
Sanktionsrichtlinien angepasst.

Jahresabschlussberichte aus dem Jahr 2014 werden mit angeführter
Mängelliste an die Fachschaftsräte ausgehändigt und müssen dementsprechend
korrigiert werden und bis zum 31. Mai 2016 dem Referat Finanzen vorgelegt
werden. Im Anschluss an die Prüfung werden die Sanktionen gem. der
Sanktionsrichtlinien angepasst.

Jahresabschlussberichte aus dem Jahr 2015 werden auf Grundlage der
Richtlinien vom 10. Mai 2016 überarbeitet und müssen bis zum 31. Mai 2016
dem Referat Finanzen vorgelegt werden. Diese Richtlinien stehen im
Zusammenhang mit einer Schulung, welche auch am 10. Mai 2016 erstmalig
durchgeführt wird. Diese Richtlinien sind bindend und werden von den
Sprechern, der Referatsleitung Finanzen und den FinanzerInnen der
Fachschaftsräte unterzeichnet. Bereits eingereichte
Jahresabschlussberichte aus dem Jahr 2015 werden den jeweiligen
Fachschaftsräten ausgehändigt.
Im Anschluss an die Prüfung werden die Sanktionen gem. der
Sanktionsrichtlinien angepasst.

Bei Fragen zu den Jahresabschlussberichten oder den Mängellisten steht das
Referat Finanzen (finanzen@stura.htw-dresden.de) und Frau Jenssen
(heike.jenssen@htw-dresden.de) jederzeit zur Verfügung.

Begründung zum Antrag

Um endlich einen Abschluss, der in der Vergangenheit liegenden
Abschlussberichte, zu finden und für die Zukunft ein Fundament an
Richtlinien zu schaffen stellt das Referat Finanzen diesen Antrag.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

 

Anlagen

 

Abstimmung

besondere notwendige Mehrheit

 

Behandlung

8. Sitzung StuRa 2016
Tagesordnungspunkt 5

Ergebnis

Ja n
Nein n
Enthaltung n

angenommen ohne Gegerede

Beschluss

siehe Antrag

Finanzen

Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.

Kostenstelle

Konten
Soll
Haben


Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
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