Anpassung Härtefallordnung
Anpassung der Härtefallordnung an die Beitragsordnung
AntragstellerIn
Härtefallausschuss
Antragsdatum
17.04.2016
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, die Härtefallordnung wie folgt zu ändern:
Alter Absatz:
§ 1 Zuständigkeit
"Der Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft entscheidet
über die Rückerstattung der Anteile gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 - 3 der
Beitragsordnung beim Vorliegen eines sozialen Härtefalles. Die
Rückerstattung des Anteils gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 4 der Beitragsordnung
obliegt dem Studentenwerk."
Neuer Absatz:
§ 1 Zuständigkeit
"Der Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft entscheidet
über die Rückerstattung der Anteile gemäß § 4 Abs. 2 - 3 der
Beitragsordnung beim Vorliegen eines sozialen und finanziellen
Härtefalles."
Begründung zum Antrag
Die jetztige Härtefallordnung ist auf Grund des Verweises auf eine
veraltete Beitragsordnung so nicht mehr anwend- oder hinnehmbar. Die
rechtliche Sicherheit ist ausschließlich bei richtigem Verweis auf die
richtigen Paragraphen der aktuellen Beitragsordnung gewährleistet.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Änderung der Härtefall Ordnung und Gegenzeichnung durch die Sprecherinnen
und Sprecher
Anlagen
Abstimmung
besondere notwendige Mehrheit
2/3-Mehrheit der Mitglieder gemäß § 19 Satzung
Behandlung
7. Sitzung StuRa 2016
Tagesordnungspunkt 5
Ergebnis
Ja | n |
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Nein | n |
Enthaltung | n |
angenommen ohne Gegenrede
Beschluss
siehe Antrag
Finanzen
Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.
Kostenstelle | |
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Konten | |
Soll | Haben |
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name