Sie sind hier: Startseite / Studentinnenrat / Plenum / Sitzungen / 2016 / 7. Sitzung / Anträge / Anpassung Härtefallordnung

Anpassung Härtefallordnung

2016-07-110: Anpassung der Härtefallordnung an die Beitragsordnung

Anpassung der Härtefallordnung an die Beitragsordnung

AntragstellerIn

Härtefallausschuss

Antragsdatum

17.04.2016

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, die Härtefallordnung wie folgt zu ändern:


Alter Absatz:


§ 1 Zuständigkeit
"Der Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft entscheidet
über die Rückerstattung der Anteile gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 - 3 der
Beitragsordnung beim Vorliegen eines sozialen Härtefalles. Die
Rückerstattung des Anteils gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 4 der Beitragsordnung
obliegt dem Studentenwerk."


Neuer Absatz:


§ 1 Zuständigkeit
"Der Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft entscheidet
über die Rückerstattung der Anteile gemäß § 4 Abs. 2 - 3 der
Beitragsordnung beim Vorliegen eines sozialen und finanziellen
Härtefalles."

Begründung zum Antrag

Die jetztige Härtefallordnung ist auf Grund des Verweises auf eine
veraltete Beitragsordnung so nicht mehr anwend- oder hinnehmbar. Die
rechtliche Sicherheit ist ausschließlich bei richtigem Verweis auf die
richtigen Paragraphen der aktuellen Beitragsordnung gewährleistet.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Änderung der Härtefall Ordnung und Gegenzeichnung durch die Sprecherinnen
und Sprecher

Anlagen

 

Abstimmung

besondere notwendige Mehrheit

2/3-Mehrheit der Mitglieder gemäß § 19 Satzung

Behandlung

7. Sitzung StuRa 2016
Tagesordnungspunkt 5

Ergebnis

Ja n
Nein n
Enthaltung n

angenommen ohne Gegenrede

Beschluss

siehe Antrag

Finanzen

Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.

Kostenstelle

Konten
Soll
Haben


Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name

Artikelaktionen

Versenden
Drucken