Einreichungsfrist zu Anträgen StuRa 2016
Antrag
Antragstext
Der StuRa möge beschließen die Frist zur Einreichung von Anträgen an die Sitzungsleitung (für die Antrags- und Beschlussverwaltung) auf vier Tage vor der jeweiligen Sitzung, festzulegen (Sitzung am Dienstag, Ende der Einreichungsfrist dann Freitag 23:59 Uhr vor der Sitzung). Eilanträge sind davon ausgenommen. Die Sitzungsleitung veröffentlicht fristgerecht eingegangene Anträge spätestens zwei Tage vor dem Termin Ihrer Behandlung.
Begründung zum Antrag
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Einführung einer Einreichnungsfrist die Sitzungsvorbereitung für den StuRa erleichtert. So können fristgerecht eingereichte Anträge von der Sitzungsleitung "ordentlich" ins System eingepflegt und veröffentlicht werden. Die veröffentlichten Anträge geben die Möglichkeit, dass sich die stimmberechtigten Mitglieder des StuRas mit ihren FSRä kurzschließen können und sich somit vernünftig auf die Sitzung vorbereiten können.
Eine Ausnahme stellen Eilanträge, diese können noch bis zur Sitzung eingereicht werden. Sie sind entsprechend zu kennzeichnen. Es ist zu begründen, weshalb diese Anträge als Eilantrag behandelt werden sollen. Der StuRa möge dann in der Sitzung beschließen, ob der Gegenstand des Antrages noch aufgenommen wird oder er erst in der kommenden Sitzung behandelt wird.
Abstimmung
Behandlung
1. Sitzung StuRa 2016
Tagesordnungspunkt 5
Ergebnis
11 von 12 Stimmberechtige anwesend
Ja |
x |
---|---|
Nein | x |
Enthaltung | x |
ohne Gegenrede angenommen
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name