Einreichungsfrist zu Anträgen StuRa 2015
Antrag
Antragstext
Der StuRa möge beschließen die Frist zur Einreichung von Anträgen an die Sitzungsleitung (für die Antrags- und Beschlussverwaltung) auf zwei Tage vor der jeweiligen Sitzung, festzulegen. Eilanträge sind davon ausgenommen.
Änderungsantrag 1
Ersetze: "zwei" durch "vier" und ergänze: "Die Sitzungsleitung veröffentlicht fristgerecht eingegangene Anträge spätestens zwei Tage vor dem Termin Ihrer Behandlung. Dieses Verfahren ist ebenso für das Referatskollegium bindend."
Begründung zum Antrag
Die derzeit gängige Praxis, dass die Anträge noch bis Dienstag, kurz vor der Sitzung, an die Antrags- und Beschlussverwaltung eingehen, würde ich (André) gern ändern. Ich würde möchte eine Deadline einführen, um noch genügend Zeit zum Einflechten der Anträge, in die Tagesordnung, zu haben. Damit möchte ich gleichzeitig die Möglichkeit bieten, das jeder genügend Zeit zum Vorbereiten für die kommende Sitzung hat. Deshalb würde ich gern bis spätestens Sonntag alle Anträge eingereicht bekommen.
Eilanträge können noch bis zur Sitzung eingereicht werden. Sie sind entsprechend zu kennzeichnen. Es ist zu begründet, weshalb diese Anträge als Eilantrag behandelt werden sollen. Der StuRa möge dann in der Sitzung beschließen, ob der Gegenstand des Antrages noch aufgenommen wird oder er erst in der kommenden Sitzung behandelt wird.
Abstimmung
Behandlung
1. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 8
Ergebnis
12 von 17 Stimmberechtige anwesend
Ja |
9 |
---|---|
Nein | 1 |
Enthaltung | 2 |
angenommen
Beschluss
Der StuRa beschloss die Frist zur Einreichung von Anträgen an die Sitzungsleitung (für die Antrags- und Beschlussverwaltung) auf vier Tage vor der jeweiligen Sitzung, festzulegen. Eilanträge sind davon ausgenommen.
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name