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Einberufung 1. außerordentliche Sitzung StuRa 2015

2015-ao01-058: Einberufung zur 1. außerordentlichen Sitzung des StuRa 2015

Antrag

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, unverzüglich eine außerordentliche Sitzung, zu wichtigen Gegenständen, stattfinden zulassen.

Begründung zum Antrag

Zur Einberufung einer außerordentlichen Sitzung bedarf es (gemäß § 6 Abs. 5 Satzung) dem Verlangen von einem Viertel der (stimmberechtigten) Mitglieder. Es müssen somit (bei aktuell 17 Stimmberechtigten) mindestens 5 Personen die Einberufung verlangen.

Es gibt wichtige Belange, die dringlich angegangen werden sollten.

Die Verhandlungen des Semestertickets.

Die derzeitigen Sprecherinnen und Sprecher sehen sich nicht in der Lage, dies für das Plenum zu übernehmen, auch wenn eine Dringlichkeit besteht, da es um die laufenden Semesterticketverhandlungen geht.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Bekundung des Verlangens

Unter Ergebnis können sich die Stimmberechtigten eintragen, um eine Einberufung zu verlangen.

Termin

  • Datum: 27. Januar 2015
  • Zeit: 18.30 Uhr
  • Ort: S 523

Gegenstände

Über die Notwendigkeit zu einer Beschlussfassung zu der außerordentlichen Sitzung sollte mit einer notwendigen Mehrheit der Zustimmung mit der Mehrheit der Mitglieder abgestimmt werden.

Abstimmung

Behandlung

ab nach der 1. Sitzung StuRa 2015

Ergebnis

Abstimmung
NameRückmeldung amZustimmung Ablehnung
Jakob Antonius Halm         


Romy Heinrich        
Julia Neumann
Christoph Scharnagl 23.01.2015 x
Richard Blanke
Siegfried Martin Däbritz         

Robert Kestel
23.01.2015 x
Norman Schwirtz
Julia Schmidt
23.01.2015 x
Markus Stopfer 24.01.2015 x
Rahel Mauksch
Daniel Möller
23.01.2015 x
Martin Kalisch 23.01.2015 x
Felix Buchta
André Günther
23.01.2015 x
Melissa Prünte
23.01.2015 x
Philipp Kaiser

angenommen

Beschluss

siehe Antrag

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