Einberufung 1. außerordentliche Sitzung StuRa 2015
Antrag
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, unverzüglich eine außerordentliche Sitzung, zu wichtigen Gegenständen, stattfinden zulassen.
Begründung zum Antrag
Zur Einberufung einer außerordentlichen Sitzung bedarf es (gemäß § 6 Abs. 5 Satzung) dem Verlangen von einem Viertel der (stimmberechtigten) Mitglieder. Es müssen somit (bei aktuell 17 Stimmberechtigten) mindestens 5 Personen die Einberufung verlangen.
Es gibt wichtige Belange, die dringlich angegangen werden sollten.
Die Verhandlungen des Semestertickets.
Die derzeitigen Sprecherinnen und Sprecher sehen sich nicht in der Lage, dies für das Plenum zu übernehmen, auch wenn eine Dringlichkeit besteht, da es um die laufenden Semesterticketverhandlungen geht.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Bekundung des Verlangens
Unter Ergebnis können sich die Stimmberechtigten eintragen, um eine Einberufung zu verlangen.
Termin
Gegenstände
Über die Notwendigkeit zu einer Beschlussfassung zu der außerordentlichen Sitzung sollte mit einer notwendigen Mehrheit der Zustimmung mit der Mehrheit der Mitglieder abgestimmt werden.
Abstimmung
Behandlung
ab nach der 1. Sitzung StuRa 2015
Ergebnis
Abstimmung | |||
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Name | Rückmeldung am | Zustimmung | Ablehnung |
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Julia Neumann | |||
Christoph Scharnagl | 23.01.2015 | x | |
Richard Blanke | |||
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23.01.2015 | x | |
Norman Schwirtz | |||
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23.01.2015 | x | |
Markus Stopfer | 24.01.2015 | x | |
Rahel Mauksch | |||
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23.01.2015 | x | |
Martin Kalisch | 23.01.2015 | x | |
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23.01.2015 | x | |
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23.01.2015 | x | |
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angenommen
Beschluss
siehe Antrag