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Beitrag für die Studentinnen- und Studentenschaft Wintersemester 2014/2015

2014-08-148 Anpassung der Höhe des Beitrages für die Studentinnen- und Studentenschaft ab dem Wintersemester 2014/2015

Antrag

AntragstellerIn

Ausschuss Finanzielles

Antragsdatum

27.04.2014

Antragstext

Der StuRa möge beschließen den Semesterbeitrag von aktuell 13,16 € auf 9,50 € ab dem Wintersemester 2014/2015 anzupassen. Die Beitragsordnung wird entsprechend angepasst.

Begründung zum Antrag

In den Letzten Jahren hat der StuRa HTW Dresden zu hohe Rücklagen aufgebaut. Dies ist auch auf einen zu hohen Beitrag zurück zu führen. Die Ausgaben im Jahr 2012 und 2013 betrugen rund 76.500 €, wenn wir davon ausgehen das dieser Betrag sich nicht großartig Abweicht und die Studentenzahlen im WS bei rund 5000 und im SS bei ca. 4500 bleiben, wäre ein Betrag von 8,42 € als Beitrag erforderlich. Mit diesen Beitrag wäre es gewährleistet, dass wir unsere Ausgaben komplett über die Beiträge abgesichert haben. Dies führt noch nicht zu einen Rücklagenabbau, aber auch erstmal nicht zu weiteren Aufbau von Rücklagen. Die Empfehlung vom Ausschuss Finanzielles ist den Betrag auf 9,50 € zu senken und diesen dann für die nächsten Jahre Konstant zu halten. Damit wird verhindert, dass der StuRa in den nächsten Jahren handlungsunfähig wird und ein Schwankender Kurs in den Beiträge Einzug hält.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Der Ausschuss Finanzielles kümmert sich um die Überarbeitung der Beitragsordnung und legt sie den entsprechenden Stellen vor.

Änderungsantrag

Beitragsordnung richtig ändern

Der StuRa möge beschließen den Semesterbeitrag für den StuRa von jetzt 13,16 € auf 9,50 € senken. Und die folgenden Änderungen in der Beitragsordnung vorzunehmen:

Ersetze §4 (1) Satz 2 250,86 € durch 247,20 €

Ersetze §4 (2) 13,16 € durch 9,50 €

Anlagen

Abstimmung

besondere notwendige Mehrheit

2/3-Mehrheit der Mitglieder gemäß § 19 Satzung

Behandlung

8. Sitzung StuRa 2014
Tagesordnungspunkt Y

9. Sitzung StuRa 2014
Tagesordnungspunkt 2

Ergebnis

ohne Gegenrede angenommen

Beschluss

Der StuRa möge beschließen den Semesterbeitrag für den StuRa von jetzt 13,16 € auf 9,50 € senken. Und die folgenden Änderungen in der Beitragsordnung vorzunehmen:

Ersetze § 4 Abs. 1 Satz 2 "250,86 €" durch "247,20 €".

Ersetze § 4 Abs. 2 "13,16 €" durch "9,50 €".

Finanzen

Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.

Kostenstelle

Konten
Soll
Haben


Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
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Paul Riegel
Paul Riegel sagt
29.04.2014 17:47
Sowas ist doch Mist (solche Herangehensweise nicht die Überlegung an sich)!

Ich könnte mich nicht erinnern, dass dieser Antrag so zur (2.) Sitzung des Ausschusses Finanzielles (2014) beraten wurde. Eher mutmaße ich, dass dieser erst im Nachgang erstellt wurde.

Bei der Debatte dazu hieß es auch, dass der alternative Vorschlag (zum temporären Senken (Aussetzen) des Beitrages) zumindest angeboten werden soll.

Klar besprochen wurde auch, dass demnach ein geänderter Haushaltsplan (2014) vorgelegt werden muss.

Und die Krönung überhaupt ist, dass der gesamte Antrag "unwirksam" wird, wenn nicht wirklich durch den Beschluss die Beitragsordnung geändert wird. Bei 'Vorschlag zum weiteren Verfahren' ist mit 'Der Ausschuss Finanzielles kümmert sich um die Überarbeitung der Beitragsordnung und legt sie den Entsprechenden stellen vor.' (schlecht ausgedrückt), dass die Änderung nicht echt intendiert ist, wenn diese noch einmal vorgelegt werden soll.
Paul Riegel
Paul Riegel sagt
29.04.2014 17:47
Kann es sein, dass statt
'In den Letzten Jahren hat der StuRa HTW Dresden zu hohe Rücklagen aufgebaut. Dies ist auch auf einen zu hohen Beitrag zurück zu führen.'
'In den letzten Jahren hat der StuRa Rücklagen über das Maß der Festlegung in seiner eigenen Finanzordnung aufgebaut. Dies ist die fehlenden Aktivitäten und damit verbundene Verwendung von finanziellen Mitteln innerhalb des StuRa zurück zu führen. Selbst der kalkulierte Faktor zur Verwendung von finanziellen Mitteln in Höhe von 35 % bei Projekten wurden arg unterschritten.'
passender wäre?
Demnach sollte es in Begründung auch heißen, dass der kalkulierte Faktor im Haushaltsplan 2015 entsprechend (nach unten) anzupassen ist. Anderenfalls würde es ja auch bedeuten, dass Ideen für potentielle Ideen gestrichen werden müssten, anstatt sich einzugestehen, dass einfach nur wenig von den angedachten Projekten umgesetzt wird.