2. Versuch Einberufung 3. außerordentliche Sitzung StuRa 2014
Antrag
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, unverzüglich eine außerordentliche Sitzung, zu wichtigen Gegenständen, stattfinden zulassen.
Begründung zum Antrag
Zur Einberufung einer außerordentlichen Sitzung bedarf es (gemäß § 6 Abs. 5 Satzung) dem Verlangen von einem Viertel der (stimmberechtigten) Mitglieder. Es müssen somit (bei aktuell 12 Stimmberechtigten) mindestens 3 Personen die Einberufung verlangen.
Es gibt wichtige Belange, die dringlich angegangen werden sollten.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Bekundung des Verlangens
Unter Ergebnis können sich die Stimmberechtigten eintragen, um eine Einberufung zu verlangen.
Termin
Gegenstände
Über die Notwendigkeit zu einer Beschlussfassung zu der außerordentlichen Sitzung sollte mit einer notwendigen Mehrheit der Zustimmung mit der Mehrheit der Mitglieder abgestimmt werden.
Mindestens der Gegenstand zu einem absehbaren Umzug der Organe der studentischen Selbstverwaltung (StuRa und FSRä am Campus Friedrich-List-Platz) soll thematisiert werden.
Auch die Überarbeitung der Ordnungen der studentischen Selbstverwaltung sollen behandelt werden.
Es gilt insbesondere die Einreichungsfrist zu Anträgen, da entsprechend eingeladen wird, um die Gegenstände zur außerordentlichen Sitzung zu benennen.
Abstimmung
Behandlung
ab nach der 9. Sitzung Referatskollegium 2014
Ergebnis
Abstimmung | ||||
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Name | Rückmeldung am | Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
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Sophia Trautmann | ||||
Theresa Pazek | ||||
Martin Kamke | ||||
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2014-09-01 | x |
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2014-09-01 | x | ||
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2014-09-02 | x |
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2014-09-01 | x | ||
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2014-09-01 | x |
Beschluss
siehe Antrag