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Aufwandsentschädigung Sprecherinnen und Sprecher

2014-16-310: Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit der Sprecherinnen und Sprecher im 4. Quartal

Antrag

AntragstellerIn

Sprecherinnen und Sprecher

Antragsdatum

06.12.2014

Antragstext

Der StuRa möge Aufwandsentschädigung in Höhe von je 450,- € (insgesamt 1350,- €) für das 4. Quartal für die Sprechertätigkeit beschließen.

Änderungsantrag

ersetze "450,- € (insgesamt 1350,- €)" durch insgesamt 2.100

Begründung zum Antrag

Erfolgt mündlich zur Sitzung

Abstimmung

Behandlung

16. Sitzung StuRa 2014
Tagesordnungspunkt 4.1.10

Ergebnis

Ja 5
Nein 2
Enthaltung 0

Angenommen

Beschluss

Der StuRa möge Aufwandsentschädigung in Höhe von insgesamt 2100,- € für das 4. Quartal für die Sprechertätigkeit beschließen.

Finanzen

Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.

Kostenstelle

Konten
Soll
Haben


Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
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