Aufwandsentschädigung Sprecherinnen und Sprecher
2014-16-310: Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit der Sprecherinnen und Sprecher im 4. Quartal
Antrag
AntragstellerIn
Sprecherinnen und Sprecher
Antragsdatum
06.12.2014
Antragstext
Der StuRa möge Aufwandsentschädigung in Höhe von je 450,- € (insgesamt 1350,- €) für das 4. Quartal für die Sprechertätigkeit beschließen.
Änderungsantrag
ersetze "450,- € (insgesamt 1350,- €)" durch insgesamt 2.100
Begründung zum Antrag
Erfolgt mündlich zur Sitzung
Abstimmung
Behandlung
16. Sitzung StuRa 2014
Tagesordnungspunkt 4.1.10
Ergebnis
Ja | 5 |
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Nein | 2 |
Enthaltung | 0 |
Angenommen
Beschluss
Der StuRa möge Aufwandsentschädigung in Höhe von insgesamt 2100,- € für das 4. Quartal für die Sprechertätigkeit beschließen.
Finanzen
Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.
Kostenstelle | |
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Konten | |
Soll | Haben |
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name