Aufwandsentschädigung Bereich Sitzungsleitung 4. Quartal 2014
Antrag
AntragstellerIn
Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation
Antragsdatum
23.11.2014
Antragstext
Der StuRa möge Aufwandsentschädigung in Höhe von 500,- € für das 4. Quartal im Bereich Sitzungsleitung beschließen. Über die Verteilung im Bereich entscheidet die Bereichsleitung.
Begründung zum Antrag
Wie wichtig eine wahrhaftige Sitzungsleitung für ein Gremium ist, zeigt beispielsweise Artikel 44 Abs. 3 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen. Bezugnehmend sollte die Sitzungsleitung das "parlamentarische Geschäft" (etwa gemäß Artikel 47 Abs. 1 bis 3) als rudimentäre Aufgabenerfüllung der Selbstverwaltung sicherstellen. Der Bereich Sitzungsleitung hat dieses Quartal alle Sitzungen des StuRa, Referatskollegium und der Sprecherinnen und Sprecher nachbearbeitet. Es existieren jeweils Ordner mit den Anträgen und Unterschriebenen Protokollen. Ich vermute es ist erstmalig in der Geschichte des Stura das alle Protokolle verabschiedet und aufgearbeitet wurden. Das Jahr ist zwar noch nicht zu ende, aber wenn die Bereich nur ansatzweise seine Arbeitsbereitschaft, beibehält sehe ich da keine Probleme.
Abstimmung
Behandlung
15. Sitzung StuRa 2014
Tagesordnungspunkt 3.2
Ergebnis
Ja | 6 |
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Nein | 0 |
Enthaltung | 2 |
angenommen
Beschluss
siehe Antrag
Finanzen
Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.
Kostenstelle | |
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Konten | |
Soll | Haben |
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name