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Aberkennung Gremiensemester wegen mangelnder Mitwirkung für stimmberechtigte Mitglieder der Legislatur 2014

2014-14-301: Aberkennung des Anspruches auf Gremiensemester wegen mangelnder Mitwirkung für stimmberechtigte Mitglieder der Legislatur 2014

Antrag

AntragstellerIn

Michael Iwanow

Antragsdatum

01.11.2014

Antragstext

Der StuRa möge beschließen nur stimmberechtigten StuRa-Mitgliedern mit einer Mitwirkung ab 60% das Gremiensemester anzuerkennen. Eine 100% Mitwirkung erstreckt sich über die Teilnahme an den Sitzungen des StuRa der Legislatur. Exekutive Mitwirkung kann dem Fehlen in Sitzungen des StuRa gegengerechnet werden.

Begründung zum Antrag

Die Studienzeit von einem oder mehreren Semester, welche nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet, ist eine Ausgleich für geleistete Gremienarbeit. Durch fehlende Mitwirkung ist kein Defizit im Studium entstanden, daher sollte auch kein Ausgleich gewährt werden. Für Änderungsanträge des Antrags sind wir offen.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Die Sprecher bzw. die Sprecherinnen mögen dies für Ihre Amtszeit entscheiden und dies dann Frau Blauhut melden.

Anlagen

Verweis auf § 53 Abs. 3 SächsHSFG

Gemäß § 53 Abs. 3 SächsHSFG sei die Mitwirkung die Pflicht der Mitglieder.

§ 53 Abs. 3 SächsHSFG: "Die Mitwirkung in der Selbstverwaltung nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Grundordnung der Hochschule ist Recht und Pflicht aller Mitglieder."

.

Abstimmung

Behandlung

14. Sitzung StuRa 2014
Tagesordnungspunkt 7
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSFG

15. Sitzung StuRa 2014
Tagesordnungpunkt 1

Tagesordnungpunkt 1

Ergebnis

Ja 6
Nein 0
Enthaltung 1

angenommen

Beschluss

siehe Antrag

Finanzen

Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.

Kostenstelle

Konten
Soll
Haben


Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
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Paul Riegel
Paul Riegel sagt
01.11.2014 15:43
Kann bitte 'Frau Blauhut' sinnvoll ersetzt werden? 'der Stelle für Gremienbetreuung des Rektorates' wäre ein Verbesserungsvorschlag meinerseits.
Paul Riegel
Paul Riegel sagt
01.11.2014 15:43
Als Aktiver der ABV habe ich den Verweis (Rezitieren) von § 53 SächsHSFG aus dem Antragstext selbst entfernt und der Anlage hinzugefügt.
Ich hoffe das ist i.O.. Anderenfalls würde ich das auch wider zurück verschieben.
André Günther
André Günther sagt
07.11.2014 11:22
ist io
Denis Seestern-Pauly
Denis Seestern-Pauly sagt
01.11.2014 15:43
Ich glaube, ihr lehnt Euch weit heraus, für solch Anträge solltet Ihr erst Rücksprache mit der Kanzlerin in Erwägung ziehen.

In meiner Amtszeit, hatte ich dies damals getan und einen inoffziellen Deal mit Ihr abgeschlossen, dass Sie die Aberkennung für die Gremienzeit unterstützt.

Besten Gruß, Denis ;-)
Fabian Kunde
Fabian Kunde sagt
10.11.2014 13:21
Was ist mit entschuldigter Abwesenheit?
Dazu steht nichts im Antrag.

Sollten dies die Sprecherinnen und Sprecher entscheiden?

Wie soll Arbeit in der Exikutive "gegengerechnet" werden?
Einführung von Stempelkarten?
Ehrenamtliche Tätigkeit mit Leistungsnachweis?

Bedarf einer Überarbeitung
Norman Schwirz
Norman Schwirz sagt
08.12.2014 23:26
Ich teile ebenfalls die Bedenken bzgl. Anrechnung von Arbeit in der Executive (die ich ebenfalls gern berücksichtigt hätte). Außerdem noch eine Verständnisfrage: dieser Antrag bezieht sich nur auf StuRa-Aktivität richtig?
Patrick Pietsch
Patrick Pietsch sagt
10.11.2014 20:59
gibt es einen besonderen Grund, dass der Antrag nicht veröffentlicht ist?