Erlass Aufwandsentschädigungsordnung
Antrag
Antragstext
Der StuRa möge beschließen den Entwurf der Aufwandsentschädigungsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft, der ursprünglich einmal durch Frank Hirsch (aktuelle Leitung des Referates Finanzen) und Paul Riegel (Altlast) erarbeitet wurde, zu erlassen.
Begründung zum Antrag
Der vorgelegte Entwurf ist die ursprüngliche Fassung, die zur 8. Sitzung StuRa 2014 vorgelegt wurde. Anstatt darüber abzustimmen, kam es zum "üblichen" Wir-sollten-dazu-noch-einmal-ein-Treffen-machen-und-die-Ordnung-verbessern.
Die überarbeitete Fassung fand zur 9. Sitzung StuRa 2014 keine Zustimmung von zwei Dritteln aller Mitglieder. Vielleicht ist das bei der ursprüngliche Fassung aber anders.
Die hier vorgelegte Fassung beruht auf der gleichartigen Ordnung des StuRa TU Dresden. (Ja, das muss kein Qualitätsnachweis sein, aber mindestens scheint sie dort praktiziert (gelebt) zu werden.)
Sie unterscheidet sich von der Fassung des StuRa TU Dresden mindestens in folgenden Punkten:
- Der Aufwand wird nicht auf eine Person, sondern auf eine Gliederung (Referat, Bereich usw.) bezogen. (Eine einzelne Person, die einen gesamten Bereich allein betreut, hat im gleichen Umfang Anrecht, wie eine große Gruppe von Personen, die gemeinsam einen einzelnen Bereich betreuen.)
Abstimmung
besondere notwendige Mehrheit
2/3-Mehrheit der Mitglieder gemäß § 19 Satzung
Behandlung
10. Sitzung StuRa 2014
Tagesordnungspunkt 3
Ergebnis
Ja | 8 |
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Nein | 1 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
siehe Antrag
Finanzen
Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.
Kostenstelle | |
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Konten | |
Soll | Haben |
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name