Sie sind hier: Startseite / Studentinnenrat / Plenum / Sitzungen / 2014 / 1. Sitzung / Anträge / selbstbestimmte Trennung der Gewalten im StuRa 2014

selbstbestimmte Trennung der Gewalten im StuRa 2014

2014-01-006: selbstbestimmte Trennung der Gewalten Legislative und Exekutive im Studentinnen- und Studentenrat (StuRa) 2014 mit Verteilung der Entscheidungskompetenzen

Antrag

Antragstext

Der StuRa möge beschließen ein zusätzliches Entscheidungsorgan Referatskollegium (RK) einzuführen. Die Vertretung der Fachschaftsräte im StuRa, die den Willen der Studentinnen- und Studentenschaft abbilden, sind weiterhin als Legislative als Plenum zusammengefasst.

Dies sollte Bestandteil der Grundordnung sein.

Änderungsantrag

Einfügung in den Antragstext: Vakante Stellen, die nicht von einem Stellvertreter vertreten werden kann, kann nur durch stimmberechtigte dem StuRa HTW Dresden besetzt werden. Diese werden durch Entsendung auf der StuRa Sitzung entschieden. Jeder Sprecher kann nur ein Referat in Vakanz vertreten, wenn es nicht mit genügend Mitglieder aus dem Plenum besetzt wurde. Eine Stimmübertragung ist nicht zulässig.

anders formuliert

Mangels Vakanz der Referatsleitung nicht vertretene Referate können durch andere vom StuRa Gewählte vertreten werden. Sprecherinnen und Sprecher können nur jeweils ein Referat vertreten.

Begründung zum Antrag

Der StuRa soll die Gesamtheit von Legislative und Exekutive vereinen. Im Sinne seiner eigenen und selbstbestimmten Organisation der Verfahren ist eine Gliederung in unterschiedliche Entscheidungsorgane möglich.

Aktuell sind das "nur" die Sprecherinnen und Sprecher, die vertretend für den gesamten StuRa Beschlüsse fassen können. Die Sprecherinnen und Sprecher sind aber keine reine Exekutive. Sie sollen eine Art Bindeglied zwischen allen verkörpern und den gesamten StuRa, mit Legislative und Exekutive, vertreten.

Mit dem RK kommt es zur Schaffung eines Organes der Exekutive. Mitglieder sollen die Leitungen der Referate sein. Jedes Referat hat eine Stimme. Somit kommt es zur Auslagerung von Entscheidungskompetenz aus dem Plenum (als Legislative) in die Exekutive (das Referatskollegium). Dies soll zum Bestreiten des "Tagesgeschäftes", die Ausführung des Haushaltsplanes, dienen.

Projiziert auf den Aufbau der Hochschule könnte das RK mit dem Rektorat verglichen werden. Die Grundsatzentscheidungen verbleibt bei der Legislative (dem Plenum). Projiziert auf den Aufbau der Hochschule könnte das Plenum mit dem Senat verglichen werden.

Projiziert auf den Aufbau mit der Gebietskörperschaft Sachsen könnte das RK mit dem Kabinett verglichen werden. Projiziert auf den Aufbau mit der Gebietskörperschaft Sachsen könnte das Plenum mit dem Plenum des Landtages verglichen werden.

Mit der Auslagerung von Aufgaben geht eine Entlastung der Mitglieder des Plenums einher. Somit soll die Mitwirkung in der Legislative zumutbarer werden.

Die mögliche konkrete Ausgestaltung kann dem aktuellen Entwurf für die Grundordnung des Studentinnen- und Studentenrates von Paul Riegel als Mitglied des Ausschusses Ordnungen des StuRa entnommen werden.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

  1. Ein Entwurf zur Festlegung der Kompetenzen des RK soll im Ausschusses Ordnungen des StuRa erarbeitet werden.
  2. Die grundsätzlichen Reglungen sollen sich in einem Entwurf zur Grundordnung des StuRa wiederfinden.
  3. Der Entwurf zur Grundordnung des StuRa soll mit erarbeiten Reglungen beschlossen werden,  sodass diese dauerhaft Anwendung finden.

Abstimmung

besondere notwendige Mehrheit

2/3-Mehrheit der Mitglieder gemäß § 19 Satzung

Behandlung

1. Sitzung des StuRa 2014
Tagesordnungspunkt 9

Ergebnis

Ja
6
Nein 3
Enthaltung 2

abgelehnt

Beschluss

siehe Antrag

Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name

Artikelaktionen

Versenden
Drucken
Navigation