Einberufung 1. außerordentliche Sitzung StuRa 2014
Antrag
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, unverzüglich eine außerordentliche Sitzung, zu wichtigen Gegenständen, stattfinden zulassen.
Begründung zum Antrag
Zur Einberufung einer außerordentlichen Sitzung bedarf es (gemäß § 6 Abs. 5 Satzung) dem Verlangen von einem Viertel der (stimmberechtigten) Mitglieder. Es müssen somit (bei aktuell 16 Stimmberechtigten) mindestens 4 Personen die Einberufung verlangen.
Es gibt wichtige Belange, die dringlich angegangen werden sollten.
Der Haushaltsplan für 2014 muss umgehend beschlossen werden, da am Freitag, den 10. Januar 2014 die Zahlen der Hochschule gemeldet werden müssen. Dabei handelt es sich schon um eine Kulanz dem StuRa gegenüber und deshalb ist der StuRa in der Pflicht. dass dieser Termin eingehalten wird.
Die derzeitigen Sprecherinnen und Sprecher sehen sich nicht in der Lage, dies für das Plenum zu übernehmen, auch wenn eine Dringlichkeit besteht, da es um den gesamten Haushalt für ein Jahr geht.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Bekundung des Verlangens
Unter Ergebnis können sich die Stimmberechtigten eintragen, um eine Einberufung zu verlangen.
Termin
Gegenstände
Über die Notwendigkeit zu einer Beschlussfassung zu der außerordentlichen Sitzung sollte mit einer notwendigen Mehrheit der Zustimmung mit der Mehrheit der Mitglieder abgestimmt werden.
Abstimmung
Behandlung
ab nach der 1. Sitzung StuRa 2014
Ergebnis
Abstimmung | |||
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Name | Rückmeldung am | Zustimmung | Ablehnung |
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08.01.2014 | x | |
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08.01.2014 | x | |
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09.01.2014 | x | |
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Sophia Trautmann | |||
Theresa Pazek | |||
Martin Kamke | |||
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08.01.2014 | x | |
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08.01.2014 | x | |
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08.01.2014 | x | |
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08.01.2014 | x | |
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08.01.2014 | x |
angenommen
Beschluss
siehe Antrag