finanzielle Mittel Mitgliedschaft fzs
Antrag
AntragstellerIn
Michael Iwanow
Antragsdatum
28.03.2013
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, dass er die beschlossene Mitgliedschaft des fzs durch Bereitstellung von finanziellen Mitteln gemäß §8 Abs. 2 Satz 1 der Finanzordnung des fzs beitritt.
Begründung zum Antrag
Der StuRa HTW Dresden erhöht immer wieder seine Beiträge. Da es sich um studentische Beiträge handelt, sollten wir mit unseren gegebenen Mitteln sorgfältig haushalten, daher wäre ein vergünstiger Einstieg sinnvoll.
§8 Abs. 2 Satz 1 der Finanzordnung des fzs: „Im ersten Jahr der Mitgliedschaft beträgt der Beitrag 50 vom Hundert des regulären Beitrages nach Abs. 1, mindestens jedoch 1 Euro.“
Anlagen
Änderungsanträge
Nicht schnuppern, sondern dabei (kontinuierliches Mitglied) sein!
Antragstext
Ersetze den Antragstext durch
Der StuRa möge beschließen gemäß der Debatte und dem Beschluss Mitgliedschaft fzs Beiträge entsprechend der Finanzordnung des fzs (mit andauernder Wirkung) zu zahlen. Dabei handelt es nicht um einen ermäßigten Beitrag oder Ähnliches (etwa Fördermitgliedschaft ohne Stimmrecht), etwa gemäß § 8 Abs. 2 Finanzordnung des fzs.
und streiche die Begründung zum Antrag.
Begründung zum Antrag
Die Studentinnen- und Studentenschaft soll "normales" Mitglied des fzs sein. So bestand der Wille des StuRa bei der Zustimmung zum Antrag Mitgliedschaft fzs. Der Absatz zu verminderten Beitragszahlung, für eine sogenannte "Schnuppermitgliedschaft", sollte keine Anwendung finden. Ferner war es und ist es Absicht des StuRa für das laufende Geschäftsjahr Beiträge in entsprechender Höhe eines "normalen" Mitgliedes zu zahlen.
Abstimmung
Behandlung
6. Sitzung StuRa 2013
Tagesordnungspunkt 3
Ergebnis
GO - Antrag auf nicht behandlung des Antrags
angenommen
Beschluss
siehe Antrag
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name