Einberufung 6. außerordentliche Sitzung StuRa 2013
Antrag
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, unverzüglich eine außerordentliche Sitzung, zu wichtigen Gegenständen, stattfinden zulassen.
Begründung zum Antrag
Zur Einberufung einer außerordentlichen Sitzung bedarf es (gemäß § 6 Abs. 5 Satzung) dem Verlangen von einem Viertel der (stimmberechtigten) Mitglieder. Es müssen somit (bei aktuell 15 Stimmberechtigten) mindestens 4 Personen die Einberufung verlangen.
Es gibt wichtige Belange, die dringlich angegangen werden sollten. Dies betrifft beispielsweise den Haushaltsplan 2014. Aber auch zur Verwendung von Mitteln aus dem Haushaltes 2013 könnten noch Beschlüsse gefasst werden.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Bekundung des Verlangens
Unter Ergebnis können sich die Stimmberechtigten eintragen, um eine Einberufung zu verlangen.
Termin
Wie besprochen, soll es der kommende Dienstag (2013-12-17) sein.
Die Uhrzeit soll durch die Sprecherinnen und Sprecher festgelegt werden. Im Zweifelsfall soll die Sitzung, gemäß dem Beschluss Sitzungsturnus 2013, ab 17:00 stattfinden.
Gegenstände
Über die Notwendigkeit zu einer Beschlussfassung zu der außerordentlichen Sitzung sollte mit einer notwendigen Mehrheit der Zustimmung mit der Mehrheit der Mitglieder abgestimmt werden.
Abstimmung
Behandlung
ab nach der 19. Sitzung StuRa 2013
Ergebnis
Die Tabelle muss hinsichtlich der Namen von Stimmberechtigten auf den aktuellen Stand gebracht werden.
Abstimmung | |||
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Name | Rückmeldung am | Zustimmung | Ablehnung |
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2013-12-10 | X |
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Patrick Gotsch | |||
Philipp Träuptmann | 2013-12-10 | X | |
Tony Beyer |
2013-12-10 | X | |
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2013-12-10 | X | |
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2013-12-10 | X | |
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2013-12-10 | X |
angenommen
Beschluss
siehe Antrag