Aufwandsentschädigung Erstellung Tabellenkalkulation Haushaltsplan
Antrag
AntragstellerIn
Referat Finanzen
Antragsdatum
22.07.2013
Antragstext
Der StuRa möge beschließen einer externen Person (kein Mitglied der Hochschule) Aufwandentschädigung in Höhe von 385,20 €, für die Erstellung der Tabellenkalkulation des Haushaltsplanes, auszuzahlen.
Begründung zum Antrag
Die Person hat den Haushaltsplan so umgestellt, dass alle inhaltlich zusammenführenden Felder der Tabelle verknüpft sind. Somit fällt die Kalkulation des Beitrages und anderer Positionen weg.
Die Person arbeitete 45 Sunden daran. Unter der Annahme des Stundensatzes einer studentischen Hilfskraft, der zur Zeit bei 8,56 € liegt, ergibt sich ein Gesamtbetrag in Höhe von 385,20 €.
Anlagen
Person
- Benennung der Person
- Verwandte ersten Grades eines Mitglied
Abstimmung
Behandlung
4. außerordentliche Sitzung StuRa 2013
Tagesordnungspunkt 6
Ergebnis
Ja | 5 |
---|---|
Nein | 1 |
Enthaltung | 1 |
angenommen
Beschluss
siehe Antrag
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name