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Aufwandsentschädigung Erstellung Tabellenkalkulation Haushaltsplan

2013-ao04-82: Gewährung von Aufwandsentschädigung für die Erstellung der Tabellenkalkulation für den Haushaltsplan

Antrag

AntragstellerIn

Referat Finanzen

Antragsdatum

22.07.2013

Antragstext

Der StuRa möge beschließen einer externen Person (kein Mitglied der Hochschule) Aufwandentschädigung in Höhe von 385,20 €, für die Erstellung der Tabellenkalkulation des Haushaltsplanes, auszuzahlen.

Begründung zum Antrag

Die Person hat den Haushaltsplan so umgestellt, dass alle inhaltlich zusammenführenden Felder der Tabelle verknüpft sind. Somit fällt die Kalkulation des Beitrages und anderer Positionen weg.

Die Person arbeitete 45 Sunden daran. Unter der Annahme des Stundensatzes einer studentischen Hilfskraft, der zur Zeit bei 8,56 € liegt, ergibt sich ein Gesamtbetrag in Höhe von 385,20 €.

Anlagen

Person

  • Benennung der Person
  • Verwandte ersten Grades eines Mitglied

Abstimmung

Behandlung

4. außerordentliche Sitzung StuRa 2013
Tagesordnungspunkt 6

Ergebnis

Ja 5
Nein 1
Enthaltung 1

angenommen

Beschluss

siehe Antrag

Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name

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