Einberufung 2. außerordentliche Sitzung StuRa 2013
Antrag
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, unverzüglich eine außerordentliche Sitzung, zu wichtigen Gegenständen, stattfinden zulassen.
Begründung zum Antrag
Zur Einberufung einer außerordentlichen Sitzung bedarf es (gemäß § 6 Abs. 5 Satzung) dem Verlangen von einem Viertel der (stimmberechtigten) Mitglieder. Es müssen somit (bei aktuell 16 Stimmberechtigten) mindestens 4 Personen die Einberufung verlangen.
Es gibt wichtige Belange, die dringlich angegangen werden sollten.
Auch auf Grund der Situation, dass es seit Ende Januar, dem 24.01.2013, keine ordentliche Sitzung mehr gab, da sich kein Protokollant gefunden hat, berufe ich die 2. außerordentliche Sitzung des StuRa 2013 ein, um alle Angelegenheiten, die seit dem nicht mehr geklärt werden konnten, aufzuarbeiten. Dies betrifft alle Themen, die auf der Tagesordnung der 5. Sitzung des StuRa 2013 vermerkt worden sind.
Ein exemplarischer Gegenstand wäre zum Beispiel die anstehende Wahlen; die finanzielle Unterstützungen der Programmakkretierung und der BuFaK WiSo SoSe 2013 sowie das Semesterticket. Dies sind nur einige Beispiele, die seit dem nicht abgearbeitet wurden.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Bekundung des Verlangens
Unter Ergebnis können sich die Stimmberechtigten eintragen, um eine Einberufung zu verlangen.
Gegenstände
Über die Notwendigkeit zu einer Beschlussfassung zu der außerordentlichen Sitzung sollte mit einer notwendigen Mehrheit der Zustimmung mit der Mehrheit der Mitglieder abgestimmt werden.
Abstimmung
Behandlung
ab nach der 5. ordentlichen Sitzung StuRa 2013
Ergebnis
Abstimmung | |||
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Name | Rückmeldung am | Zustimmung | Ablehnung |
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2013-03-19 |
X | |
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Patrick Gotsch | 2013-03-19 | X | |
Philipp Träuptmann | |||
Tony Beyer |
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2013-03-19 | X | |
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2013-03-19 | X |
angenommen/ abgelehnt
Beschluss
siehe Antrag