Aufwandsentschädigung Überarbeitung Finanzordnung
Antrag
Antragstext
Der StuRa möge beschließen der Referatsleitung Finanzen und Mitgliedern des Ausschuss Finanzielles Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 500 € für die Überarbeitung der Finanzordnung bereitzustellen.
Begründung zum Antrag
Die Finanzordnung bedarf einer Generalüberholung. Es gibt nicht nur veraltet Verweise, sondern sie sollte modernisiert werden. Dafür muss eine hoher Aufwand an Recherche betrieben werden.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Die Referatsleitung Finanzen übernimmt die Koordination für die Erstellung und entscheidet, wie die Mittel unter den Beteiligten aufgeteilt wird.
Abstimmung
Behandlung
13. Sitzung StuRa 2013
Tagesordnungspunkt 3
Ergebnis
keine Gegenrede
angenommen
Beschluss
siehe Antrag
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name