Antrag
Antragstext
Der StuRa möge beschließen folgende Reglung für die Vertretung beim freien zusammenschluss der studentInnenschaften (fzs) zu treffen.
Begründung zum Antrag
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anlagen
Diskussion zum Antrag für die Antragstellenden
Das Ergebnis eines spontanen Gespräches von mehr mindestens 4 Personen mit den Funktionen Leitung Referat Hochschulpolitik, Sprecherin oder Sprecher, Leitung Bereich Bund und Altlasten war, dass diese Seite des Antrages auch zur Sammlung von Vorschlägen, auch folgenden Verbesserungsvorschlägen dienen soll.
Sprecherinnen und Sprecher sprechen und Referatskollegium bestimmt das weitere Verfahren (Vorschlag von vater)
In Anlehnung an die Reglung zum Stimmrecht vom Bundesrat führen die Sprecherinnen und Sprecher das Stimmrecht. Demnach werden Entscheidungen für den fzs in Anlehnung von der Reglung des Fassens von Beschlüssen der Sprecherinnen und Sprecher für den StuRa im Falle von Dringlichkeit getroffen. Alles Weitere, etwa wenn keine Entscheidungen durch die Sprecherinnen und Sprecher gefasst werden können, regelt das Referatskollegium, die demnach als Regierung zu betrachten wären.
weiteres Verfahren Variante I (Vorschlag von vater)
Das Referatskollegium wählt die Delegierten (mit Rangfolge).
Die Stimmkarte führt die Person, die an der Versammlung teilnimmt, gemäß der Rangfolge vorsteht und dazu abstimmen will. Im Übrigen kann dazu auch ein bewusstes Nichtabstimmen dazu zählen.
weiteres Verfahren Variante II (Vorschlag von vater)
Sprecherinnen und Sprecher haben das Recht Mitglied der Delegation zu sein. Das Referatskollegium beschließt die Liste der Delegierten. Die Mehrheit der Delegierten kann zusätzliche Delegierte ergänzen.
Im Falle von Konsens (keine inhaltliche Gegenrede) der Delegierten im direkten Umkreis (Hörweite) der Stimmkarte wird entsprechend abgestimmt. Anderenfalls wird keine Stimme abgegeben ?!? oder sich enthalten?!?.
weiteres Verfahren Variante III (Vorschlag Referat Hochschulpolitik)
Das Plenum ggf. SprecherInnen beschließt die Liste der Delegierten.
Es können alle Mitglieder des StuRa und/oder der StudentInnenschaft in die Delegation entsendet werden.
Die Sprecherinnen und Sprecher sowie die Referatsleitungen besitzen ein Vorrecht in die Delegation entsendet zu werden.
Die Delegation gibt eine Empfehlung über die im Vorfeld der Mitgliederversammlung (MV) bekannten Anträge an das Plenum, das Plenum stimmt die Anträge im Block ab.
Diskussionsbedürftige Anträge können vereinzelt abgestimmt werden.
Während der MV kann die Delegation:
- über Änderungs- und Ini-anträge Selbstentscheiden sowie eigene Anträge stellen
- Es gilt eine einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Delegationsmitglieder, bei Stimmengleichheit wird mit Enthaltung gestimmt.
- Anträge für andere Vertretungen einbringen
- Es gilt die gleiche Verfahrensweise wie bei Änderungs- und Ini-anträgen
Abstimmung
besondere notwendige Mehrheit
2/3-Mehrheit der Mitglieder gemäß § 19 Satzung
Behandlung
X. Sitzung StuRa 2013
Tagesordnungspunkt Y
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSFG
Vertagung auf die kommende Sitzung
keine Behandlung wegen Ablauf der Sitzungszeit
Vertagung mangels ordnungsgemäßer Sitzungsvorbereitung
X. + 1 Sitzung StuRa 2013
Tagesordnungspunkt Y
Beschlussfähigkeit gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 SächsHSFG
X. Sitzung StuRa 2013
Tagesordnungspunkt Y
nicht öffentlich
10. Sitzung StuRa 2013
Tagesordnungspunkt Y
Ergebnis
angenommen/abgelehnt
Beschluss
siehe Antrag
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name