Quartalsbericht der Exekutive
Antragsteller
Antragstext
Der StuRa möge beschließen,
- jedes Quartal einen Bericht der durch den StuRa gewählten Stellen*¹ zu fordern.
- die Anfertigung eines Quartalsberichtes in die Aufgaben der jeweiligen Leitungen/Ämter in die Aufgabenbeschreibung/Ausschreibungen mit aufzunehmen.
*¹ dazu zählen im Folgenen:
- jedes Referat
- jede Beauftragung
- jeder Ausschuss
- Sprecherinnen und Sprecher
- Studentische Vertretung in den Senatskommissionen
- Studentische Vertretung im StuWe
- Vertretung im LSR
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Jedes Referat/Beauftragte/Ausschuss/Sprecher/LSR/etc stellt einen Rechenschaftsbericht für jedes Quartal zusammen und präsentiert diesen in der jeweils ersten Sitzung im Januar, April, Juli (ggf letzte Sitzung im Juni wg Prüfungszeit) und Oktober der Legislative. Zu diesen Sitzungen ist mindestens ein Vertreter der jeweiligen Ämter der Exekutive anwesend und steht der Legislative für Fragen zur Verfügung. Die Referatsleitungen koordinieren dies jeweils für ihre Referate.
Begründung
Es ist notwendig, dass die Legislative von den Tätigkeiten der Exekutive erfährt, auch um eine gute Zusammenarbeit zu ermöglichen und auf dem Laufenden zu sein.
Die Exekutive ist der Legislative rechenschaftspflichtig, da widerum die Legislative allen Studierenden rechenschaftspflichtig ist.
Durch den Beschluss werden alle gewähten Vertreter durch den StuRa auf ihre Verantwortung aufmerksam gemacht und nochmals auf ihre Rechenschaftspflicht hingewiesen.
Langfristig soll dieser Beschluss dazu dienen, allen zur Vertretung gewählte Personen bewusst zu machen, dass sie, sollten sie nicht nachweisen was sie zur Vertretung des StuRa und der Studentischen Vertretung taten, abgewählt werden sollen. Auch eine automatische vorzeitige Beendigung der Legislatur dieser Personen könnte bei fehlender Erbringung des Berichtes (unter Berücksichtigung einer Frist) möglich gemacht werden.