Finanzvereinbarung KSS 2012/2013
Antrag
Antragssteller
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, der Finanzvereinbarung (FinV) der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften beizutreten.
Dabei soll sich der Betrag, der pro immatrikulierten Studierenden des vorherigen Wintersemesters, nicht unter 0,20 € belaufen. Weiterhin soll der StuRa nicht mehr als 1,00 € pro erwähnte(n) Student(in) zahlen.
Begründung zum Antrag
Die FinV dient der Aufgabenerfüllung der KSS. Sie darf, da sie keine Teilkörperschaft des öffentlichen Rechtes ist, keine Beiträge erheben.
Im Sächsischen Hochschulgesetz steht hingegen, dass die Studierendenschaften zusammenarbeiten sollen.
Weiterhin übernimmt sie Aufgaben, welche unser StuRa allein schon rein personell nicht auf die Beine stellen kann. Dazu gehören beispielsweise die Novellierung des sächsischen Hochschulgesetzes.