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Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft

Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft

 

Antrag

Antragstext

Der StuRa möge beschließen

  • den Entwurf zur Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft in der anliegenden Fassung von Paul Riegel,
  • den Entwurf zur Grundordnung des Studentinnen- und Studentenrates in der anliegenden Fassung von Paul Riegel und
  • den Entwurf zur Mitwirkungsordnung des Studentinnen- und Studentenrates in der anliegenden Fassung von Paul Riegel in der anliegenden Fassung von Paul Riegel

anzunehmen.

Begründung zum Antrag

Mit den Entwürfen in der anliegenden Fassung kann es zu einem Ersatz der Satzung der Studentenschaft der HTW Dresden (FH) vom 20. Januar 2000. Dieser Ersatz erscheint längst überfällig. Am 1. Januar 2009 trat ein neues Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG) sind in Kraft, worauf sich die Existenz der studentischen Selbstverwaltung begründet.

Die die einzelnen Ordnungen werden ergänzend Begründung und Erklärung bereitgestellt. Diese Dokumente dienen zur Verdeutlichung des Willens. Die Erklärung sollten sich künftig einer dynamischen Entwicklung unterziehen können.

Die Erarbeitung der Ordnungen ist, neben der Gesamtheit aller Interessieren am Wirken unserer Studentinnen- und Studentenschaft, FAK als Hommage von RSR gewidmet.

Die Erarbeitung erfolgte unten dem Dasein der oder des AStA, da der StuRa es nicht vermochte den Arbeitsaufwand leisten zu können. Dies geht einher mit dem Anspruch der Ablehnung von herrschaftlichen Verhältnissen und dem Einfordern von Nachteilsausgleich für Menschen hinsichtlich ihrer sozialen Belange.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

  1. Die am 10. Mai 2011 beschlossene Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft, die nahezu deckungsgleich mit der anliegenden Fassung zur Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft ist, wird obsolet.
  2. Die Ordnungen werden durch die Verfasserinnen und Verfasser und die Sitzungsleitungen unterzeichnet.
  3. Die Ordnungen sind durch Aushang im Schaukasten des StuRa und auf der Website dauerhaft zu veröffentlichen.

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