Durchführung studentisches Turnier im Volleyball zum Jahresende 2022
Antrag
Antragstellerin
(Beauftragung Nachhaltigkeit als Service für das) Referat Sport
Antragsdatum
[vom Präsidium / Sitzungsleitung des Organes auszufüllen]
Antragstext
Der StuRa möge beschließen ein studentisches Turnier im Volleyball zum Jahresende 2022 für bis zu 500 € durchzuführen. Es kann als Nikolaustunier bezeichnet werden und soll am 11. Dezember 2022 stattfinden. Es kann im Zusammenwirken mit dem Verein HSG Lok stattfinden.
Begründung zum Antrag
Details zur Ausrichtung, wie
- Bezeichnung der Veranstaltung, wenn sichergestellt bleibt, dass es sich um eine Veranstaltung des StuRa (HTW Dresden) handelt,
- Zeit und Ort der Veranstaltung,
- Details der möglichen Zusammenarbeit mit dem Verein HSG Lok, ohne dem StuRa Leistungen in Rechnung zu stellen, etwa das Mieten des Spielplatzes,
- Begrenzung des Kreises von Teilnehmenden, etwa um sicherzustellen, dass insbesondere Studentinnen unser Hochschule an der Veranstaltung hätten teilnehmen können, aber weitere Plätze auch durch andere Mitglieder der Hochschule, oder von anderen Hochschulen, oder anderen nett am Sport Volleyball begeisterten (etwa vom Verein HSG Lok) befüllt werden können,
- Verfahren zum Bilden von Gruppen (Teams), vielleicht auch mit dem Versuch zum Gruppieren für Einzelpersonen oder kleine Gruppen, die kein eigenständiges Team wären,
- Preise für die Teilnehmenden, insbesondere die Besten im Wettstreit, in Absprache mit dem Referat Finanzen und anderen "betroffenen" Stellen,
- Anmeldung der Teilnehmenden zur Veranstaltung, in Absprache mit dem Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation,
- Vorschläge zur Öffentlichkeitsarbeit für das Referat Öffentlichkeitsarbeit,
soll das Referat Sport entscheiden.
Es soll kein Beitrag für die Teilnahme an der Veranstaltung erhoben werden. Kosten für die Kleinigkeiten, wie "Schnittchen am Rande" oder einen Weihnachtsmann aus Schokolade, sollen einfach der StuRa tragen. Auch Preise, wie Eintritt zu einer Veranstaltung beim Hochschulkino oder den Erhalt von Merch - etwa T-Shrits für die Gewinnenden oder auch USB-Sticks oder Stoffbeutel -, soll der StuRa bereitstellen.
Kostenposition im Haushaltsplan
Turniere, Preise, Beiträge (Referat Sport)
(Artikel als Merch - entsprechend der Absprache mit dem Referat Finanzen - werden dem Bestand entnommen.)
Verantwortlichkeit Nachbereitung
Ansprechperson: (Andreas Selle) Gwyn Hirschfeld, Paul Riegel
Zeitraum: 2 Wochen nach Veranstaltungsende
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anlagen
geplante Ausgaben
kalkulatorische Ausgabe für T-Shirts HTW Dresden, die der StuRa als Merch verkauft
etwa 16 Stück · 8 € = etwa 128 €
kalkulatorische Ausgabe für USB-Sticks StuRa HTW Dresden, die der StuRa als Merch verkauft
etwa 16 Stück · 3 € = etwa 48 €
Anschaffung Weihnachtsmann aus Schokolade
12 · 8 Stück · 0,80 € = 76,80 € = etwa 77 €
Anschaffung Verpflegung (Schnittchen)
12 · 8 · 2,50 € = 240 €
gesamt
etwa (kalkulatorisch davon 176 €) 493 €
geplante Einnahmen
keine
grobes bestehendes aktuelles Konzept
vom Referat Sport
2022-12-11T16:00 -22:00
Dreifelderhalle (Pfotenhauserstr. 42)
Die Halle soll durch den Verein HSG Lok gemietet und bezahlt werden, Auch Mitglieder des Vereins (HSG Lok) sollen sich für die Teilnahme anmelden dürfen.
12 Teams (mit jeweils maximal 8 Personen je Team, wovon aber nur 6 Personen maximal zeitgleich spielen dürfen)
2 Gruppen mit 6 Teams:
Gruppe 1: sonst auch regelmäßig Volleyball Spielende (erfahrenere)
Gruppe 2: sonst nur gelegentlich Volleyball Spielende (weniger erfahrenere)
Gruppen spielen unabhängig voneinander und haben entsprechend eine eigenständige Rangliste.
Innerhalb jeder Gruppe soll jedes Team gegen jedes andere Team als Hin- und Rückspiel spielen.
Es sollen 6 Teams durch eine Kapitänin angemeldet werden (also eine Person, die bereits die schon ein ausreichend großes Team hat)
Es sollen sich weitere 6 Teams durch die Anmeldung von einzelne Personen (oder kleinen Gruppen, die kein eigenständig großes Team sind) ergeben.
Es soll eine Warteschlange geben, um mögliche Nachrückende vermerken zu können.
Die Verteilung soll gegebenenfalls noch geändert werden, wenn bekannt wird, dass der Bedarf anders ist.
Vor Ort soll es dann einen kleinen Test geben, um festzustellen welche Teams in welcher Gruppe spielen sollen.
Preise:
2 · 1 Platz: Kinoticket, T-Shirt
2 · 2 Platz: Kinoticket, USB-Stick
2 · 3 Platz: Kinoticket
Alle Mitspielenden sollen symbolisch einen Weihnachtsmann aus Schokolade, einen Stoffbeutel des StuRa und übrige Geschenke der ESE erhalten.
Änderungsanträge
Schnittchen sollen durch die teilnehmenden selbst bezahlt werden
Ersetze im der Anlage geplante Einnahmen
keine
durch
12 · 8 · 2,50 € "Unkostenbeitrag" für Verpflegung (Schnittchen) = 240 €
.
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)
(in Verbindung mit § Beschlüsse Absatz 2 Satz 3 StuRa-GO (besondere Beschlussfähigkeit unabhängig von der Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder wegen vorangegangener Beschlussunfähigkeit))
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß (§ Verfahren Absatz [Dauerhaftes] 2 Satz [dauerhafte Verfahren] 1 in Verbindung mit) § Vorstand Absatz [Zuständigkeiten] 2 Nummer [Zuständigkeit Entscheidungen Verordnungen] 5 StuRa-GrundO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zu Verordnungen durch den Vorstand)
Zustimmung Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Verantwortlichkeiten Absatz 4 Satz 5 FO (besondere Mehrheit für erneute Beschlüsse zur Fortführung der Ausführung trotz dem Veto der finanzverantwortlichen Person aus Gründen der mangelnden Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit)
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Verantwortlichkeiten Absatz 4 Satz 6 FO in Verbindung mit Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (besondere Mehrheit für erneute Beschlüsse zur Fortführung der Ausführung trotz dem Veto der finanzverantwortlichen Person aus Gründen benannter Rechtswidrigkeit)
Zustimmung Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Beschluss des Haushaltsplans Absatz 1 FO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zum Erlass des Haushaltsplanes)
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ergänzung und Nachträge Absatz 2 Satz 2 FO in Verbindung mit § Beschluss des Haushaltsplans Absatz 1 FO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zur Änderung des Haushaltsplanes)
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Entnahme aus noch verfügbaren finanziellen Mitteln Absatz 2 Satz 1 FO in Verbindung mit § Beschluss des Haushaltsplans Absatz 1 FO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zur Überziehung der Deckungsfähigkeit einer Position des Haushaltsplanes)
Zustimmung der Referatsleitung gemäß § Referate Absatz 5 Nummer 3 StuRa-GrundO
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Referate Absatz 2 Nummer 1 StuRa-GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Finanzanträgen durch das Referatskollegium)
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Referate Absatz 2 Nummer 2 StuRa-GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Änderungen des Haushaltsplanes durch das Referatskollegium)
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Referate Absatz 2 Nummer 3 StuRa-GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zum Vorschlag für die Wahl der Vertretung der Studentinnen und Studenten durch das Referatskollegium)
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Vorstand Absatz 2 Nummer 4 StuRa-GrundO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zu Eilentscheidungen durch den Vorstand)
Zustimmung der Mehrheit der (anwesenden) stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Vertretung in der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften Absatz 3 Nummer 1 StuRa-GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zur Vertretung des StuRa HTW Dresden in Belangen der KSS durch die Vertretung im LSR)
Zustimmung der Mehrheit der (anwesenden) stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Vertretung in der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften Absatz 3 Nummer 2 StuRa-GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Finanzanträge durch die Vertretung im LSR)
Zustimmung der Mehrheit der (anwesenden) stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Vertretung im freien zusammenschluss von student*innenschaften Absatz 3 Nummer 1 StuRa-GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zur Vertretung des StuRa HTW Dresden in Belangen des fzs)
Zustimmung der Mehrheit der (anwesenden) stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Vertretung im freien zusammenschluss von student*innenschaften Absatz 3 Nummer 2 StuRa-GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Finanzanträge gemäß § 7 (Pflichten bei Ausgaben) Abs. 2 Nr. 5 FO)
Zustimmung der Mehrheit der (anwesenden) stimmberechtigten der Fakultätsvertretung in Plenum gemäß § Plenum Absatz 5 StuRa-GrundO (allgemeine Mehrheit zur Entsendung in Vertretungen der einzelnen Fakultäten und Studiengänge)
Zustimmung der Mehrheit der (anwesenden) stimmberechtigten Mitglieder des Präsidiums gemäß § Präsidium Absatz 2 und 3 StuRa-GrundO (allgemeine Mehrheit zu Geschäften des Präsidums und des Plenums)
Behandlung
X. Sitzung Plenum 202y/202y+1
Tagesordnungspunkt Y
Vertagung auf die kommende Sitzung
Vertagung auf die kommende Sitzung wegen mangelnder Beschlussfähigkeit gemäß Geschäftsordnung des StuRa HTW Dresden § Beschlüsse Abs. 1 Satz. 2
keine Behandlung wegen Ablauf der Sitzungszeit
Vertagung mangels ordnungsgemäßer Sitzungsvorbereitung
Beschlussdatum
20yy-mm-dd
Beschlussfähigkeit
X (anwesende Stimmberechtigte) von Y (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | n |
---|---|
Nein | n |
Enthaltung | n |
angenommen/abgelehnt
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss, ...
Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Präsidium (oder andere Funktion)
Name
Unterzeichnung