2. Sitzung Ausschuss Strukturelles 2023/2024

2. Sitzung des Ausschusses Strukturelles in der Legislatur 2023/2024
Wann 07.01.2024
von 13:40 bis 15:40
Wo A105
Name
Kontakttelefon 00493514623249
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Anwesende

  • Paul Riegel ([geschäftsführend] Mitglied; Beauftragung Nachhaltigkeit)
  • Oliver-Michael Fischer (Mitglied Präsidium; Vertretung Fakultät Informatik/Mathematik)
Abwesende
  • [beratend] Vorstand {abwesend wegen Vakanz}
  • [beratend] Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation

 

 

Achtung!

Diese Sitzung kann auch Spuren vom Ausschuss Inhaltliches enthalten.

 

 

Ruhen lassen der Stimme beim Verlassen einer Sitzung

 

https://lists.stura.htw-dresden.de/private/p/2023-December/011586.html

Der StuRa möge beschließen, dass auch beim verlassen einer Sitzung die Stimme ruhen gelassen werden kann.
Beründung: Aktuell kann man seine Stimme für eine Sitzung des Plenums ruhen lassen. Damit kann man zum Beispiel bei absehbarer Verspätung die Beschlussfähigkeit nicht unnötig behindern. Mit der Anwesenheit zur Sitzung endet die ruhende Stimme (vgl. MitO, Teil Mitglieder, § stimmberechtigte Mitglieder Abs. 3 Satz 2). Das Verfahren, die Beschlussfähigkeit nicht unnötig zu behindern sollte auch für den Fall möglich sein, dass man eine Sitzung eher verlassen muss. Eine klare Ansage gegenüber dem Präsidium, dass man seine Stimme nun ruhen lässt sollte dabei ausreichen.

 

Jo! (Der erkannten Absicht des Antrages wird durch den Ausschuss zugestimmt.)

 

Es scheint die Klarstellung notwendig zu sein, dass es möglich (zulässig) ist beim Verlassen einer Sitzung den Antrag auf "Stimme ruhen lassen" zu stellen. (Dem Antrag darf - wie bei der Abmeldung (oder eines erwarteten verspäteten Teilnahme) zu einer Sitzung - nicht widersprochen werden.)

 

Nach und in Vorbereitung holte sich der Ausschuss die Ansicht (Aussicht) vom Präsidium (zur 10. Sitzung Präsidium 2023/2024) ein. Die zukünftig noch aktiven Mitglieder (im Präsidium) bestätigten, dass sie die Ansicht vom Ausschuss teilen. Somit steht der Ausübung des (durch den Antrag in Frage gestellten) Rechtes "Ruhen lassen der Stimme beim Verlassen einer Sitzung" nichts im Wege.

 

Der Ausschuss bittet die Antragstellerin der Antrag zurückziehen.

Der Ausschuss beantragt die Nichtbehandlung des Antrages (durch das Plenum, wenn der Antrag nicht zurückgezogen wird).

 

Der Ausschuss verzichtet darauf eine konkrete Formulierung (zur Änderung der Ordnung) auszuarbeiten.

Sollte es - entgegen der Erwartung des Ausschusses - dazu kommen, dass

  • der Antrag nicht zurückgezogen und
  • die Nichtbehandlung abgelehnt und
  • dem Antrag zugestimmt

werden sollte, erklärt sich der Ausschuss selbstverständlich bereit eine geeignete Formulierung - möglichst im Einvernehmen mit der Antragstellerin - zu erarbeiten und ausfertigen zu lassen.

 

 

Mindestanzahl an Mitgliedern für die Besetzung von Ausschüssen (des StuRa)

 

https://lists.stura.htw-dresden.de/private/p/2023-December/011586.html

Der StuRa möge beschließen, dass die ständigen Ausschüsse des StuRa immer aus mindestens drei Personen bestehen müssen.
Begründung: Ausschüsse - wie zum Beispiel auch im Landtag/Bundestag - bereiten Entscheidungen vor und diskutieren schon über wesentliche Bestandteile. Dies kann nur erfolgen, wenn auch Menschen in einem Ausschuss sind, damit eine Diskussion zum tragen kommt. Ist ein Ausschuss mit nur einer Person besetzt, dann wird letztendlich nur eine Einzelmeinung wieder gegeben und diese gegenüber anderer Einzelmeinungen die dann in der späteren Diskussion im Plenum folgenden höher gestellt. Es sollten also mindestens zwei Menschen in einem Ausschuss Mitglied sein. Um Patt-Situationen zu vermeiden sollte man daher auf eine dritte Person hinarbeiten.
Ausschüsse mit weniger als drei Mitgliedern, gelten als unbesetzt. Sie können natürlich weiterhin inhaltliche Arbeit leisten, aber keine Stellungnahmen als Ausschuss abgeben.
Die Diskussionen werden dann also wieder ins Plenum verlagert und werden eben dort in der Breite diskutiert. Das könnte dazu führen, dass gerade neue Mitglieder besser an Diskussionen teilnehmen können und müssen und keine vorgefertigten Antworten eines unterbesetzten Ausschuss erhalten. Die Einführung einer Mindestanzahl soll aufzeigen, dass die Ausschussarbeit wichtig ist und gerade arg schwächelt. Es sollen Menschen motiviert werden in den Ausschüssen mitzuwirken und ihr Verständnis für die Vorgänge steigern. Ebenso könnte mit der Mindestanzahl eine nachhaltige Weitergabe von wissen realisiert werden.

 

Jo, but No! (Der erkannten Absicht des Antrages kann durch den Ausschuss zugestimmt werden, erscheint aber nicht angemessen.)

 

Der vorgeschlagene Modus ist vielleicht nicht ideal.

Gedanke dazu:

  • Es sollte ein Mindestanzahl - vermutlich mindestens 3 (oder vielleicht sogar auch 5) - je Ausschuss festgelegt werden.
  • Die fehlende Besetzung sollte durch (stimmberechtigte) Mitglieder aus dem Plenum aufgefüllt werden. Die Ausschüsse arbeiten für das Plenum, insbesondere auch "zur Vorbereitung von Entscheidungen" vom Plenum.
    • Alle (stimmberechtigte) Mitglieder aus dem Plenum werden aufgerufen mindestens in einem der dauerhaften Ausschüsse des StuRa als (stimmberechtigtes) Mitglied mitzuwirken.
    • Mitglieder, die unzureichend in Ausschüssen mitzuwirken, werden durch Wahl durch das Plenum Mitglieder in mindestens einem Ausschuss. (Näheres, etwa das Verfahren für die Wahl und die Verteilung für die Besetzung in bestimmte Ausschüsse, kann das Präsidium regeln, wenn das Plenum nicht anderes beschlossen hat.)

 

Sinngemäß wäre ein möglicher Antrag dazu:

Der StuRa möge beschließen, dass jedes Mitglied zur Vertretung (der Studentinnen) einer Fakultät mindestens in einem der ständigen Ausschüsse (als stimmberechtigtes Mitglied) mitwirken sollen. Bei der unzureichenden Besetzung von einzelnen ständigen Ausschüssen, soll das Präsidium Maßnahmen ergreifen. Über die Mitwirkung von Mitgliedern, die keinem der ständigen Ausschüsse angehören, (als stimmberechtigtes Mitglied einer der Ausschüsse) kann das Präsidium entscheiden.

Ordnungen - wie etwa die StuRa-GrundO oder die MitO - sind entsprechend anzupassen.

 

 

Weitere (entgegenstehende) Gedanken dazu:

    • zu dem Vergleich mit Ausschüssen von "professionellen" Organen, wie dem Landtag
      • Abgeordnete beim Landtag erhalten Abgeordnetenentschädigung, die einer Vergütung gleichkommen. Daher kann da auch mehr erwartet werden. Wollen wir einen solchen Anspruch - alle "Abgeordneten" beim StuRa sollten auch in (mindestens) einem Ausschuss mitwirken - auch bei uns erheben?
      • Vermutlich hinkt der Vergleich mit "professionellen" Organen, wie dem Landtag, immer. Dort ist es unvorstellbar, dass
        • der Vorstand (Ministerpräsidentin)
        • einzelne Referate (Ministerien)
        • oder andere wichtige Funktionen (etwa Beauftragung Datenschutz)
        unbesetzt bleiben.

 

    • zu der (berechtigten) Behauptung der "Einzelmeinungen" (Meinung einer einzelnen Person)
      • Ist das bei Referaten anders? (Auch da gibt es nur bis zu einer gewählten Person.) Wird da "diskreditiert", dass es sich nur um die Ansicht einer einzelnen Person handelt?
      • Die Kritik ist insbesondere berechtigt, wenn ein Ausschuss für den StuRa (indirekt für das Plenum) Beschlüsse fasst. (Etwa der Ausschuss Personelles befasst finanzielle Mittel zur Aufwandsentschädigung.) Jedoch erscheint fragwürdig was das Problem bei Stellungnahmen sein soll, die sich wohl nahezu immer an das Plenum selbst richten, also die Beschlussfassung letztlich durch das Plenum stattfindet.
    • zur Symbolwirkung der Wichtigkeit und (aktuellen) Schwäche bei Ausschüssen
      • (Das ist nett gemeint, aber …)
      • Es gibt auch eine Vielzahl von weiteren wichtigen und (massiv schwachen) Funktionen im StuRa. (Die fehlende Besetzung von Ämtern als Beauftragung, Leitung eines der Referate, Vertretung bei der Bundesstudierendenvertretung, Vertretung der Studentinnen in Senatskommissionen, … seien dazu genannt.)
      • Wenn der Anspruch bereits auch schon bei Ausschüssen angelegt wird, sollte der Anspruch zur quantitativen (womit qualitativ beabsichtigt ist) Besetzung auch an andere Ämter angelegt werden. (Anderenfalls entstünde ja der Eindruck, dass die Ausschüsse wichtig sein, aber andere (auch ganz wichtige und womöglich sogar wichtigere) Ämter nicht. Das ist sicherlich nicht beabsichtigenswert.)
    • (zur Annahme, dass sich aus der Mindestanzahl eine nachhaltige Weitergabe von Wissen ergibt)
      • Auch wenn die Wahrscheinlichkeit für "sich damit von selbst ergebender Nachhaltigkeit" ein wenig höher ist, ist zu vermuten, dass das eher Hoffnung ist.
      • Nachhaltigkeit ergibt sich eher nennenswert aus (konservierten) Amtsübergaben, also auch die Einarbeitung von neuen Generationen, und vielen anderen Faktoren.
      • (Theoretisch müsste ein Art Modus geschaffen werden, dass "junge" (noch nicht erfahrene, also vergleichsweise frisch gewählte) Mitglieder zur zugewiesenen Mitwirkung in einem bestimmten Ausschuss zum Wissenserwerb "genötigt" werden.)

     

    Im Übrigen müsste - wenn wenige Mitglieder [weniger als 3 Personen] ein Problem sind - der Maßstab für Ausschüsse mit kaum bestehenden Befugnissen, auch an sehr mächtige Gremien angelegt werden. Also der (etwa konzeptionell bei Dringlichkeit) "allmächtige" Vorstand, sollte auch dann auch aus mindestens 3 Personen bestehen müssen, was zugleich auch der aktuellen Obergrenze entspricht. Aber auch bei einem Wahlausschuss sollte der Anspruch so hoch sein. (Aktuell kann der Wahlausschuss aus der Wahlleiterin (allein) bestehen.)

     

    Letztlich müsste es - den Antrag konsequent zu Ende durchgezogen - dann statt
    Mindestanzahl an Mitgliedern für die Besetzung von Ausschüssen (des StuRa)
    eher
    Mindestanzahl an Mitgliedern für die Besetzung von beratenden und befassenden Stellen (des StuRa)
    heißen.

     

    Der Antrag müsste in etwa lauten:

    Der StuRa möge beschließen, dass alle bestehende Funktionen (des StuRa und der Studentinnenschaft) für das Fassen von Entscheidungen aus mindestens drei Mitgliedern zusammensetzen.

    (Mit dem Begriff "Mitglieder" sind zur Ausübung des Amtes gewählte Personen gemeint.)

    Alle Ausschüsse - insbesondere der Ausschuss Strukturelles - sind aufgefordert alle Ordnungen dahingehend anzupassen, dass entscheidende Stellen mit mindestens 3 (unterschiedlichen) Personen besetzt sein müssen, um Entscheidungen treffen zu können.

    (Mit dem Begriff "Entscheidungen" sind das Fassen von Beschlüssen für den StuRa, aber auch das Abgeben von Bewertungen - wie Stellungnahmen, aber auch Bestellungen - gemeint.)

     

     

    Mindestanzahl an Mitgliedern für die Besetzung vom Vorstand

     

    Aus der Mentalität des vorherigen Tagesordnungspunktes heraus, wäre es wohl auch schwierig, wenn nur eine Person Mitglied im Vorstand ist. Auch wenn nicht bekannt ist, dass es da "Vorkommnisse" gab, die nicht auch durch die von den Studentinnen gewählten Mitgliedern (stimmberechtigte Mitglieder im Plenum) getragen wurden wären, ist die mögliche Verdichtung auf nur eine Person diskussionswürdig.

    Darüber hinaus ist die "Verpflichtung" zur Bestimmung eines Vorstandes als andere Perspektive zu betrachten. Etwa beim Präsidium ist es unbestritten, dass der StuRa sich ein Präsidium aus mindestens 3 Mitgliedern (bis zu 5 Mitgliedern) besetzen muss. Das könnte auch für das (so wesentliche) Komitee Vorstand festgelegt werden.
    Im Übrigen beruht die Festlegung auf ein Präsidium ja auf dem Gleichnis zum Landtag. Bei dem Gleichnis entspricht der Vorstand (einer mangelnden Besetzung) von der Ministerpräsidentin. (Das mag sich Mal wer vorstellen: Ein Landtag, der eine Legislatur ohne "Vorstand" des Landes zu bestreiten.)

     

    Zum Präsidium heißt es:

    Der StuRa wählt mindestens drei, jedoch höchstens fünf, Mitglieder für das Präsidium.

    Gemeinsam bilden sie das Präsidium.

     

    Zum Vorstand heißt es:

    Der StuRa wählt bis zu drei Mitglieder für den Vorstand.

    Die Mitglieder des Vorstandes bilden den Vorstand.

     

    Folglich soll es dann zum Vorstand (in etwa) heißen:

    Der StuRa wählt mindestens drei, aber auch höchstens drei, Mitglieder für den Vorstand.

     

    Der Ausschuss ist sich höchst unsicher, ob das "im Sinne der Sache" (im Sinne der zur Vertretung der Studentinnen gewählten Mitglieder im Plenum, die die Verantwortung tragen, dass die Aufgaben des StuRa erfüllt werden) ist.

    Vermutlich würde "spontan" entgegnet werden, dass das Amt "wegen dem Zwang" aber dennoch erst einmal kein Mitglied übernehmen wollen würde. (Im Übrigen zeigt sich bei der "zwangsläufigen" Besetzung vom Präsidium ein etwas anderes Bild.) Aber wieso ist das so? Plakativ: Die Übernahme ist nicht "attraktiv" genug. Es erscheint nicht anstrebenswert, dass geeignete Studentinnen ein solches (mit der Erfüllung von gesetzlichen Aufgaben vorgegebenes) Amt übernehmen.

    Wie wird das Amt attraktiv genug? Vermutlich hat der StuRa nicht viel mehr Möglichkeiten als "Finanzen" für "Personal" drauf zu werfen. (Der StuRa hat das Recht Beiträge für die Erfüllung der Aufgaben zu erheben.)
    Um es kurz zu machen: Schaffung vom Recht bei der Ausübung des Amtes (als Mitglied im Vorstand) pauschal soviel Geld erhalten zu können, wie Studentinnen es erhalten können.

    Recht zum Erhalt von Aufwandsentschädigung in Höhe vom BAföG-Höchstsatz! (Zulässige Obergrenzen zum "Nebenverdienst" werden erst einmal "ausgeblendet".)

    Ein Gruß geht raus an den Ausschuss Finanzielles und den Ausschuss Personelles!
    Der Ausschuss Strukturelles bittet um Befassung (mit Stellungnahme und Verbesserungsvorschlägen und Anträgen zur Änderung von Ordnungen)!

    Zum Anreiz (ein initialer abstimmbarer Text) : Der StuRa möge beschließen den Aufwand für Mitglieder des Vorstandes jeweils mit bis zum BAföG-Höchstsatz zu entschädigen. Das Amt als Mitglieder des Vorstandes soll ständig ausgeschrieben werden.

    Im Übrigen sollten Mitglieder im Vorstand jederzeit durch konstruktives Misstrauensvotum jederzeit durch das Plenum ersetzt werden können.

     

    Vertagt!

     

     

    Umgang mit unzureichend besetzten Ämtern

     

    Umgang mit nicht besetzten Ämtern als Leitung von einem Referat

    und damit unsachgemäßer (unzureichender) Erfüllung der Aufgaben

     

    Umgang mit nicht besetzten Ämtern als Vorstand

     

    Umgang mit nicht besetzten Ämtern …

     

     

    Abschaffung Komitee Vorstand

     

    vat@: RK party hard!?

    ol.fischer@: Habt ihr Lack gesoffen? Ja es ist schlecht, dass wir keinen Vorstand haben und wir brauchen dringend einen. Aber Abschaffen das wäre wie wegrennen und das tuen wir nicht.

    vat@: Das Plenum hat leider nicht den Lack, um mit der erfolgreichen Besetzung eines arbeitsfähigen Vorstandes zu glänzen.

    vat@: Der Vorstand ist ja nur die universelle Speerspitze der studentischen Selbstverwaltung. Die Gesamtheit aller Referate - aka das Referatskollegium - könne die Rolle auch einnehemn, so meine "provokante" These.

    vat@: Die These korrespondiert mit dem Gegenstand Mindestanzahl an Mitgliedern für die Besetzung vom Vorstand.

    vat@: Grundsätzlich wirft die These die "unbequeme" Frage auf: Belasten wir die Mitglieder eines anderen Komitees (Referatskollegium) mit noch mehr Arbeit (und Verantwortung), oder dulden wir es, dass wir wesentliches Komitee (Vorstand) unbesetzt lassen.

    vat@: Im Sinne der "Verhältnismäßigkeit", sei auf das am meisten verbreitete Konstrukt der studentischen Selbstverwaltung den AStA als Allgemeiner Ausschuss der Studentinnenschaft verwiesen. Das entspricht in etwa unserem Gremium Referatskollegium. Dort gibt es auch nicht die Pflicht - etwa zur Arbeitsentlastung - für ein weiteres Gremium Vorstand.

     

    Vertagt!

     

     

    Gegenstand Gespräche mit dem Rektorat 7. Sitzung Plenum 2023/2024

     

    Es gibt eine Debatte zur Führung der Gespräche mit dem Rektorat, da wegen dem luftleeren Raum beim Vorstand Unsicherheiten ausgenutzt wurden, um (ohne Absprache mit dem Plenum) Gespräche durch einzelne Aktive (mit wohl guten Absichten) wieder aufzunehmen.

    Es sollen "unstrukturiert" (vom Verlauf der Sitzung teils wenig sinnige) Meinungsbilder eingeholt werden. Vermutlich sollen nach deren Ausgang - im Charakter von Beschlüssen - gehandelt werden.

     

    Durch den Ausschuss wird alternativ ein Antrag erarbeitet, der alle wesentlichen Inhalte aufnehmen soll.

    Der Antrag soll - im Unterschied zu Meinungsbildern - erst einmal abgestimmt werden können.

    Wenn es Änderungswünsche gibt, dann kann durch Anträge zur Änderung darüber abgestimmt werden.

    Antrag Gespräche mit dem Rektorat!

     

     

    Weiteres

     

    (studentische) Studiengangsverantwortliche

     

    https://tu-dresden.de/tu-dresden/qualitaetsmanagement/studium-und-lehre/studiengangskoordinatoren/liste-der-studiengangskoordinatoren

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