Protokoll 1. Sitzung Ausschuss Strukturelles 2023/2024
Anfang
21:42
Anwesende
- Paul ((geschäftsführend) Mitglied)
Begrüßung
Es soll ausschließlich die für die kommende Sitzung vom Plenum beantragte Änderung der StuRa-GO behandelt werden.
Auf eine Einladung wurde verzichtet. Das Thema erscheint so trivial, dass ein Mehrwert durch eine Vielzahl von Mitgliedern - insbesondere von stimmberechtigten Mitgliedern im Plenum - nicht gegeben erscheint. Statt dessen wird sich um eine sorgfältige Auseinandersetzung mit dem Gegenstand bemüht, um allen Mitgliedern - insbesondere von stimmberechtigten Mitgliedern im Plenum - eine solide Grundlage für die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung zu schaffen.
Erhöhung der Dauer für die Aufstellung der Tagesordnung durch das Präsidium
Das Präsidium informierte über einen Antrag, der die StuRa-GO ändern soll. Er ist - der Zuständigkeit halber - durch den Ausschuss Strukturelles zu beraten.
https://lists.stura.htw-dresden.de/private/p/2023-November/011469.html
hiermit stelle ich zwei Anträge die man unter dem Tagesordnungspunkt "Änderung der Geschäftsordnung" behandeln kann.
1. Der StuRa möge beschließen in der Geschäftsordnung des Studentinnenrates § Fristen Absatz 1 zu ändern. Der neue Absatz 1 soll lauten: Anträge sollen mindestens neun Tage vor der Sitzung dem Präsidium für die Erstellung eines Entwurfes der Tagesordnung eingereicht werden.
Begründung: Trotz mehrmaligen und drängenden Hinweisen erreichen das Präsidium die große Menge an Anträgen meist erst am Montag 23 Uhr oder später. Diese Anträge sind in der Regeln auch nicht allumfassend vorbereitet. Daher entsteht dem unterbesetzten Präsidium ein erheblicher Aufwand der kurzfristig bis zur Einladung abgearbeitet werden soll und muss. Darunter leitet nicht nur die Sorgfalt, sondern auch eine mögliche sinnvolle Vorbereitung und Vorabdiskussion mit verschiedenen Stellen. Da erkennbar ist, dass diese sehr spät eingereichten Anträge meist dem studentischen "Oh-Fuck gleich ist Frist" unterliegen und weniger inhaltlicher Natur so spät eingereicht werden, würde ein Vorverlegen der Frist kaum nennenswert einen Einfluss auf mögliche Anträge haben. Der Gewinn für das Präsidium wäre aber enorm. Da neun Tage vor der Sitzung bedeutet, dass Anträge bis Samstag 23:59 gestellt werden müssten und somit ein ganzer Sonntag und Montag für die Vorbereitung zusätzlich zur Verfügung ständen. Dies würde ebenfalls Zeit für Ausschüsse und das Referat Finanzen schaffen.
Es soll darauf hingewiesen werden, dass das Präsidium zwar unterbesetzt ist, aber dies für eine Vielzahl von möglichen Präsidiumskonstellationen einen Mehrwert bieten wird. Eine andere Lösung als das Vorverlegen erscheint nicht erkennbar, da trotz intensiver Hinweise keine Verbesserung in der Antragstellung zu erkennen ist.
2. Der StuRa möge beschließen in der Geschäftsordnung des Studentinnenrates § Fristen Absatz 2 zu ändern. Der neue Absatz 2 soll lauten: Der Entwurf der Tagesordnung soll mindestens zwei Tage vor der Sitzung bekannt gegeben werden.
Begründung: Trotz mehrmaligen und drängenden Hinweisen erreichen das Präsidium die große Menge an Anträgen meist erst am Montag 23 Uhr oder später. Diese Anträge sind in der Regeln auch nicht allumfassend vorbereitet. Daher entsteht dem unterbesetzten Präsidium ein erheblicher Aufwand der kurzfristig bis zur Einladung abgearbeitet werden soll und muss. Darunter leitet nicht nur die Sorgfalt, sondern auch eine mögliche sinnvolle Vorbereitung und Vorabdiskussion mit verschiedenen Stellen.
Eine Verlegung der Einladungsfrist von Donnerstag auf Samstag würde somit mehr Zeit für die Vorbereitung des Präsidiums schaffen. Die große Zeitspanne zwischen Einladung und tatsächlicher Sitzung dient der Vorbereitung der einzelnen Stimmberechtigten. Diese Vorbereitung krankt aber seit einigen Legislaturen und es ist nicht erkennbar, dass diese Zeit wirklich benötigt wird. Der Verlust für die Stimmberechtigten wäre also gering, der Gewinn für das Präsidium wäre aber sehr deutlich.
Bitte bereitet die Anträge entsprechend vor. Gern kann eine Abwägung zwischen den Anträgen stattfinden welcher eher geeignet ist und welcher zu Gunsten des anderen zurückgezogen werden kann und soll.
Inhaltlich
tl;dr: Das Problem ist eigentlich die ((hoffentlich nur) vorübergehende) mangelhafte Arbeitsfähigkeit vom Präsidium. Um der aktuellen Situation zugunsten vom Präsidium gerecht zu werden, soll (auch mit andauernder Wirkung) der Forderung vom Präsidium entsprochen werden.
Es ist verständlich, dass die aktuelle Situation im Präsidium "schwierig" ist. Gar möchte der Ausschuss seine Dankbarkeit an die einigen wenigen einzelnen (pflichtbewussten) Mitglieder im Präsidium zum Ausdruck bringen.
Grundsätzliches "Problem" ist jedoch aber eigentlich nicht die zu Diskussion gestellte Dauer, die das Präsidium hat, um einen Entwurf der Tagesordnung aufzustellen. Dem Präsidium stehen aktuell 3 Tage zur Verfügung. Zukünftig sollen es - nach Wunsch der Antragstellerin - 5 Tage sein. Wenn beiden gestellten Anträgen zugestimmt werden sollte, was wohl aber nicht Wille der Antragstellerin zu sein scheint, wären es womöglich sogar 7 Tage. Das eigentliche Problem scheint ein Personelles und Organisatorisches zu sein.
Aus Sicht vom Ausschuss Strukturelles - offensichtlich nicht der Ausschuss Personelles - liegt das Problem bei der "dünnen Personaldecke" beim Präsidium. Aber auch der (ehrenwerte, aber wohl übertriebene) Anspruch zur finalen Erstellung vom Entwurf der Tagesordnung wirkt als Problem.
[No Offence, but full Offence] Das Präsidium ist aktuell mit 3 von 3 bis 5 Mitgliedern besetzt. Gelegentlich wird auch nur von 2 Mitgliedern im Präsidium vom Präsidium selbst gesprochen, da eines der Mitglieder nicht wirklich mitzuwirken scheint, sondern nur der Erfüllung der Formalia zu dienen scheint. Aber auch die 2 als aktiv mitwirkende (und jeher sehr engagierten) Mitglieder im Präsidium sind mit anderen (sehr wichtigen) Aufgaben ihres Studiums nur beschränkt belastbar.
Aber auch den anscheinend hohen Anspruch auf die Bereitstellung einer schon (so ziemlich) abschließenden Tagesordnung zur Einladung - also die Bekanntgabe vom Entwurf der Tagesordnung - scheint durch das Präsidium zu bestehen. Daher soll "alles" schon bis zum Donnerstag Abend "geklärt" sein. Aus Sicht des Ausschusses wäre es auch möglich den Entwurf der Tagesordnung noch nach Bekanntgabe durch das Präsidium - entsprechend der stattgefundenen Klärung nach der Einladung (und dem Beginn der Sitzung) - noch anzupassen. In Klärung befindliche - also womöglich nicht behandelbare - Gegenstände könnten einfach Bestandteil von dem bekanntgegeben Entwurf der Tagesordnung sein und sogar auch so entsprechend gekennzeichnet werden.
Letztlich besteht im Ausschuss aber Verständnis für die Lösung der aktuellen Problematik, die auch allgemein für eine "Entspannung" (Vermeidung der Anspannung durch den Druck in einigen ganz wenigen Tagen essentielle Aufgaben erledigen zu müssen) für die Arbeit im Präsidium sorgen würde. Verkürzt ausgedrückt: Das Präsidium soll es zukünftiger einfach haben können.
Lieber zu Ungunsten von Antragstellerin und zu Gunsten von Abstimmenden!
In der Abwägung der beiden unterbreiten Vorschläge "Vorziehen der Frist für die Einreichung von Anträgen" und "Nachhintenschieben der Frist für die Bekanntgabe (vom Entwurf) der Tagesordnung" trifft der Ausschuss die Annahme, dass das Vorziehen die bessere Option ist. Bei der Entscheidung geht es ja um das Abverlangen einer Anforderung gegenüber Antragstellenden oder sich Vorbereitenden, insbesondere Abstimmenden.
Der Ausschuss positioniert sich zu Gunsten derer, die sich auf die Anträge vorbereiten sollen, wenn nicht gar müssen. Die wesentlichste Gruppe sind dabei die dann tatsächlich Abstimmenden. Auch wenn - wie auch von der Antragstellerin dargestellt wird - kaum von der Dauer zur Vorbereitung Gebrauch gemacht wird, so sollen dennoch die (wohl einigen wenigen) sorgfältigen stimmberechtigten Mitglieder im Plenum weiterhin die Möglichkeit haben sich ab schon ab dem gesamten Wochenende - nicht nur ab dem Sonntag - auf die Gegenstände vorbereiten zu können. Gleichermaßen erscheint das aber insbesondere auch für diejenige Stellen - und damit aktiven Mitglieder - notwendig, die Anträge vor der Sitzung vom Plenum beraten sollen. Gar wäre es zu befürchten, dass mit einer Verkürzung der Dauer zwischen Bekanntgabe vom Entwurf der Tagesordnung und damit Bekanntgabe der zu behandelnden Gegenstände und dazu eingereichten Anträgen und der Sitzung vom Plenum zur Behandlung von grundsätzlichen Belangen, nachvollziehbarer Weise Anträge auf Vertagung gestellt werden würden, um überhaupt eine geeignete Gelegenheit zu finden, um eine Stellungnahme und mögliche sachgemäße Änderungsanträge erarbeiten zu können.
Im Übrigen zeigt dieser vergleichsweise triviale Antrag auf wie perspektivreich ein Antrag ausgearbeitet werden kann, um eine Darlegung für Pro und Contra zu erarbeiten. (Absicht des Ausschusses ist es, dass sich alle eine sorgfältige Meinung gebildet haben und nicht noch durch überraschenden neuen Perspektiven spontane Debatten hin und her gehen müssen und letztlich Entscheidungen aus dem Bauch heraus getroffen werden (sollen).)
Die Reglung bezieht sich ohnehin grundsätzlich um Belange, die nicht besonders dringlich sind. In Fällen von Dringlichkeit - also das Einreichen von Anträgen nach der grundsätzlichen Frist - gibt es ohnehin noch besondere Mechanismen, die zur Anwendung kommen können. Daher erscheint es dem Ausschuss auch relativ unproblematisch, dass Anträge folglich zwei Tage früher gestellt werden müssen oder sonst eben erst in der nachfolgenden Sitzung - während der Vorlesungszeit grundsätzlich nur 2 Wochen später - behandelt werden würden.
Abschließend sei noch der Dank zum Stellen eines so schönen "einfachen" Antrages ausgerichtet. Es wird somit aufgezeigt, dass der StuRa - im Rahmen der Selbstverwaltung der Studentinnenschaft - sehr viel sehr einfach für sich selbst regeln - also auch ändern - kann.
Wenn wer irgendwas doof findet wie es im StuRa gemacht wird, dann versucht es zu verändern. Stellt einen Antrag!
Formal
tl;dr: Einfach beide ausgearbeiteten Anträge abstimmen lassen.?
Anstatt die Anträge hier auszuarbeiten, werden die Seiten für die Anträge (auf Grundlage der Vorlage Antrag vom Präsidium) erarbeitet.
Obwohl der Ausschuss eine klare Position zugunsten einer der Anträge hat werden beide Anträge ausgearbeitet. Somit soll es ermöglicht werden, dass - obwohl nicht davon ausgegangen wird - das Plenum sich auch ohne Probleme für den anderen Antrag entscheiden könnte.
Theoretisch könnte auch allen Anträge zugestimmt werden. Damit würde die Dauer für die Aufstellung der Tagesordnung - statt beabsichtigten 2 Tagen - um 4 Tage erhöht werden. Jedoch scheint das nicht im Sinne der Antragstellerin zu sein. Im Sinne des Ausschusses wäre es keinesfalls.
Der Ausschuss schlägt dem Präsidium vor folgendes Verfahren vor:
- Abstimmung der beiden Anträge als konkurrierende Anträge (Es ist der Antrag angenommen, der mindestens die notwendige Mehrheit an Zustimmung erreicht und die Mehrheit an Zustimmung erhält.)
- [Wenn die Abstimmung aller Anträge als konkurrierende Anträge zeigte, dass mehrere Anträge die notwendige Mehrheit erreichten : ] Abstimmung des noch nicht angenommenen Antrages als eigenständigen Antrag (Es ist auch der weitere Antrag angenommen, wenn er mindestens die notwendige Mehrheit an Zustimmung erreicht.)
Im Übrigen wäre der Ausschuss dankbar, wenn der Titel des Tagesordnungspunktes nicht "inhaltsarm" Änderung der Geschäftsordnung
- wie von der Antragstellerin benannt - bezeichnet werden würde. Alternativ wird vom Ausschuss beispielhaft Erhöhung der Dauer für die Aufstellung der Tagesordnung
vorgeschlagen. Im Zweifelsfall soll damit ein "formaler" Antrag gestellt werden.
Ende
06:12