5. Sitzung Ausschuss Finanzielles 2021
Wann |
22.03.2021 von 18:00 bis 21:00 |
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Wo | (A106) Discord |
Name | Ausschuss Finanzielles |
Termin übernehmen |
vCal iCal |
https://pentapad.c3d2.de/p/stura-htw-dresden_a-fin_2021-5
Vorgehen Ausfertigung aller Ordnungen zu denen Sachen 2020 beschlossen wurden Stand 2020-11-24
Der Ausschuss Strukturelles, der das schon durchgezogen hat, ist vor Ort, um zu erklären wie es bei den anderen Ordnungen realisiert wurde die gefassten Beschlüsse von 2020 aufzuarbeiten.
Grob können folgende Änderungen bekannt werden.
Änderungen sind "redaktionell" vorzunehmen für
generisches Femininum
Organe (innerhalb des StuRa) zu Komitees
Referat zu Geschäftsbereich
Sprecherinnen und Sprecher oder Vorstand der Geschäftsführung zu Vorstand
gemäß make clean 2020-13-03
KontO
Wurde (weiter) angegangen!
wird terminiert auf 2021-04-01T17:00
CoCo hat eine Einladung versendet.
Danach soll es noch ein
geben.
Zwischenrein - also möglichst noch diese Woche - soll es ein Treffen mit den Angestellten geben, um sich Hinweise zu Inhalten vor dem Erlass einzuholen.
CoCo schreibt eine Terminanfrage. Voraussichtlich wird das Treffen am Mittwoch stattfinden.
Vorstellung Entwurf KontO 2021 Angestellten
Stellungnahme Kündigung nextbike/MOBIbike
Mit dieser Stellungnahme möchte der StuRa HTW Dresden sein Bedauern über die ausgesprochene Kündigung von nextbike - ferner der Dresdner Verkehrsbetriebe zum Ausdruck bringen.
Beitragsordnung nach dem Beschluss Zuständige ordentlich verordnen lassen!
Der Ausschuss hatte bei der 2. Sitzung Präsidium 2021 das Präsidium zum weiteren Vorgehen - insbesondere auch zum allgemeinen Vorgehen zu Verordnungen - angesprochen. "Macht mal!"
Auftrag zur rechtlichen Prüfung
vom Entwurf Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft anstoßen
in Verbindung mit dem Entwurf Semesterticketverordnung der Studentinnen- und Studentenschaft
Es wird gebeten, dass der Vorstand die Anfrage stellt. Dazu sollte der Ausschuss sich zur kommenden Sitzung vom Vorstand blicken lassen.
Anschreiben an die Referentin Rechtsangelegenheiten
Die Erstellung einer Begründung ist beabsichtigt. (Gern kann das schon zuvor - als Ableitung von der bisherigen Beitragsordnung - erfolgen.)
Die Intention der Ordnung sollte formuliert werden. Klargestellt werden sollte auch, dass keinesfalls das Recht zur Genehmigung durch das Rektorat eingeschränkt werden soll. (Für Anforderungen sind wir dankbar.)
Vorstellung im StuRa
Es soll ein Termin gefunden werden zu dem zum aktuelle Stand (Konstrukt) aufgeklärt wird. Dabei soll die Ordnung selbst, aber auch die Verordnung (zum Semesterticket) vorgestellt werden.
Auch Interessierte der Hochschulverwaltung sollen zum Termin eingeladen werden. (Auch dort emphielt sich eine Vorstellung, um den Einstieg einfach zu machen und die Intention zum wesentlichen Wandel vermitteln zu können. So kann es sich vielleicht erspart werden, dort eine gesonderte Vorstellung zu machen, die einverlangt werden könnte.)
Reste aus 1. Sitzung Ausschuss Finanzielles 2021
finanzielle Unterstützung für soziale Härtefälle für die Teilnahme an Studienveranstaltungen
(beispielsweise MUN & Co)
HFA um Mitarbeit (Erstellung Antrag) bitten.
Kleinstkredite für Studentinnen, die womöglich "uneinbringbar" werden,
wie wohl vom Dezernat Finanzen und Beschaffung der Hochschule als vorstellbar vorgeschlagen
HFA um Mitarbeit (Erstellung Antrag) bitten.
Weitere (mögliche anzugehende) Themen
Projekt zur Erstellung von Begründungen mit "Deutungen" der Ordnungen
Leichen aus dem Keller vom Ausschuss 2020
- Es gibt eine Arbeitskopie der FO. Mutmaßlich (hoffentlich) handelt es sich nur um die redaktionelle Änderung von "Sprecherinnen und Sprecher" zu "Vorstand der Geschäftsführung".
- Die Schließfachordnung liegt bei "offiziell" im persönlichen Ordner von Johann? WTF!
Reste aus 2. Sitzung Ausschuss Finanzielles 2021
Recht zur Befreiung vom Semesterticket von "Promovierenden" in der Beitragsordnung
Der Bereich Semesterticket hatte die Debatte mal angestoßen. Ansatz wäre es wohl, es ähnlich geartet wie bei der BO StuRa TU Dresden zu machen, sodass alle Promovierenden eine Befreiung (und damit auch eine Rückerstattung) erhalten können.
Dem Ausschuss stellt sich die Frage, wieso das so sein soll. Mutmaßlich soll damit sichergestellt sein, dass alle Promovierenden, die nicht an der TU Dresden (vor Ort) promovieren, das Semesterticket - berechtigter Weise - nicht zahlen müssen, da sie es nicht nutzen können. Wir haben dahingehend ja auch eine Reglung, nämlich in Form von, wer an einer anderen Hochschule immatrikuliert ist oder nachweislich - bestätigt durch eine Betreuerin - nicht im Bereich vom VVO studiert. Richtig?
weitere Leichen
gefundener Entwurf der Beitragsordnung von Anfang 2020
Paul fand beim "Gärtnern" der Ordnungen einen Entwurf von 2020:
w00t?
Paul glaubt sich zu erinnern, dass er da sogar mitgewirkt hat. Das waren die Erarbeitung von Tino und ihm. Tino gab die weitere Erarbeitung auf, da er sich auf das Amt als Vorstand konzentrieren musste.
Inhaltlich bietet das Dokument 2 Vorschläge zur Formulierung für die Möglichkeit zur Rückerstattung vom Betrag für die Selbstverwaltung, was bisher (und auch aktuell) ausgeschlossen ist.
Brauchen wir das (vielleicht doch)?