Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft
Antrag
Antragstext
Der StuRa möge beschließen
- die Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft,
- die Grundordnung des Studentinnen- und Studentenrates
des Projektes Ordnung schaffen! zu verabschieden.
Ein Beschluss für
- die Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft,
- die Mitwirkungsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft,
- die Geschäftsordnung des Studentinnen- und Studentenrates
soll folgen.
Begründung zum Antrag
Es gibt das Projekt Ordnung schaffen!. Es wurde eingerichtet, um Ordnungen zu erarbeiten, die die veralte Satzung und weitere Ordnungen zu ersetzen. Dieser Antrag ist das Ergebnis des Antrages.
allgemeine Begründung zum Antrag
Mit den Ordnungen in der Anlage kann es zu einem Ersatz der Satzung der Studentenschaft der HTW Dresden (FH) vom 20. Januar 2004 kommen. Dieser Ersatz erscheint längst überfällig.
(Am 1. Januar 2009 trat ein neues Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG) sind in Kraft, worauf sich die Existenz der studentischen Selbstverwaltung begründet.) (SächsHSFG)
Zu einzelnen Ordnungen werden ergänzend Begründung und Erklärung bereitgestellt. Diese Dokumente dienen zur Verdeutlichung des Willens. Die Erklärungen sollten sich künftig einer dynamischen Entwicklung unterziehen können.
wesentliche Auswirkungen durch Antrag
StuRa
- Definition des sogenannten Plenums
- Einführung des neuen Organes Präsidium als Sitzungsleitung für das Plenum
- Einführung des neuen Entscheidungsorganes Referatskollegium
- Schaffung eines Organes der Exekutive
- Auslagerung von Entscheidungskompetenz aus dem Plenum (als Legislative) in die Exekutive (das Referatskollegium)
- Einführung des neuen Entscheidungsorganes Vertretung im LSR
- Stärkung der Entscheidungskompetenz der Mitglieder im LSR zur Vertretung des StuRa HTW Dresden
- Änderung der Gliederung von Referaten
- Benennung der dauerhaften Ausschüsse
- Benennung der dauerhaften Beauftragungen
- Einführung der verwaltungstechnischen Einheit Kanzlei zur Unterstützung der Sprecherinnen und Sprecher
Aufzählung von bekannten Ordnungen
Nachfolgende Ordnungen sind bekannt und bleiben in Kraft:
- WO
- BO
- FO
- HärteO
Weitere Ordnungen, etwa Ordnungen der Fachschaften, sollen unverzüglich beim StuRa angezeigt werden. Sie bleiben nur durch einen entsprechenden Beschluss des StuRa 2016 in Kraft.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
- Die am 10. Mai 2011 beschlossene Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft, die nahezu deckungsgleich mit der anliegenden Fassung zur Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft ist, wird obsolet.
- Die Dokumente zu den Ordnungen werden in Anlehnung an VwV Normerlass abschließend formatiert und ausgefertigt.
- Die Ordnungen werden durch die Verfasserinnen und Verfasser unterzeichnet. Diese sind durch die Antragstellerin oder den Antragsteller zu benennen.
- Die Ordnungen sind durch Aushang im Schaukasten des StuRa und auf der Website dauerhaft zu veröffentlichen.
- Im Antrag nicht aufgezählte Ordnungen müssen unverzüglich angezeigt werden. Alle Ordnungen, die nicht bis Ablauf einer durch Beschluss des StuRa im gleichen Kalenderjahr (2016) festzulegenden Frist, treten außer Kraft.
Behandlung
12. Sitzung StuRa 2016
Tagesordnungspunkt 13
Vertagt auf 14. Sitzung
14. Sitzung StuRa 2016
Tagesordnungspunkt 10
Vertagt auf 15. Sitzung
15. Sitzung StuRa 2016
Tagesordnungspunkt 4
Vertagt auf nächste Sitzung
3. außerordentliche Sitzung StuRa 2016
Tagesordnungspunkt 1
Mangels Mehrheit vertagt auf 16. Sitzung
16. Sitzung StuRa 2016
Tagesordnungspunkt 4
Abstimmung
besonders notwendige Mehrheit
2/3 Mehrheit nach §19 der Satzung
Ergebnis
Ja | 6 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 1 |
angenommen