Anschaffung eines Dienstfahrzeuges
Antrag
Antragstext
Der StuRa möge beschließen ein Dienstfahrzeug für die Studentinnen- und Studentenschaft anzuschaffen.
Das Fahrzeug soll mindestens zu folgenden Punkten dienen:
- Fahrten zum Zweck der Reise für die Teilnahme an Veranstaltungen zur Vertretung der Studentinnen- und Studentenschaft (unmittelbar oder mittelbar);
- Fahrten zum Zweck der Durchführung von Veranstaltungen der Studentinnen- und Studentenschaft außerhalb des Campus Friedrich-List-Platz.
Um eine möglichst hohen Nutzwert für die Studentinnen- und Studentenschaft zu erzielen, sollte die Investition auch andere Facette der Nutzung eines Fahrzeuges mit abdecken. Daraus sollen sich Angebote vom StuRa an alle Studentinnen und Studenten ergeben.
Die Anschaffungswert sollen 50.000 € nicht überschreiten. Alternative Finanzierungen, wie Ratenzahlungen, Leasing oder ähnliches, können nach Entscheidung des Referates studentische Selbstverwaltung & Organisation im Benehmen mit dem Referat Finanzen Anwendung finden.
Begründung zum Antrag
Seitens der Hochschulverwaltung werden keine klaren Aussagen zur Nutzung von Fahrzeugen unserer Hochschule getätigt. Trotz potentieller Verfügbarkeit von Fahrzeugen werden Verfahren zur Nutzung dieser grundsätzlich im Keim erstickt oder es wird an andere Stellen innerhalb der Hochschule weiterverwiesen.
Mit "unmittelbar" im Antragstext ist gemeint, dass damit neben dem StuRa auch selbstverständlich auch Fachschaftsräte inbegriffen sind. Mit "mittelbar" im Antragstext ist gemeint, dass auch nachfolgende Vertretungen, beispielsweise Aktive der Konferenz der Sächsischen Studierendenschaften (KSS), die studentische Vertretung im Verwaltungsrat des Studentenwerkes oder auch Aktive für den freien zusammenschluss von studentInnenschaften e. V., inbegriffen sind.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
- Die Hochschulverwaltung (sogenannter Kanzlerbereich) soll nochmals abschließend zur Bereitstellung von Fahrzeugen der Hochschule für die im Antragstext genannten Zwecke angefragt werden. Die Korrespondenz kann diesem Antrag als Anlage beigefügt werden. Sollte binnen von einigen Wochen kein klares Verfahren benannt sein, dass die Erfüllung von Aufgaben aus Zwecken gemäß dem Antragstext ermöglicht, sollte es unverzüglich zur notwendigen Anschaffung kommen. Die Bewertung dazu kann im Übrigen das Referatskollegium oder die Sprecherinnen und Sprecher abgeben.
- Angebote sind einzuholen, zu vergleichen, in Rangfolge zu bringen und die Anschaffung zu vollziehen. Wünschenswert wäre, dass die Anschaffung für die Studentinnen- und Studentenschaft im Zusammenwirken mit der Hochschulverwaltung stattfindet.
- Ergänzendes, etwa Reglungen zur Nutzung oder Gestaltung des Erscheinungsbildes, sollten im StuRa behandelt und befasst werden.
Abstimmung
Behandlung
(20. Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 10
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSG21. Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 8
Beschlussfähigkeit gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 SächsHSG)X. Sitzung StuRa 2013
TagesordnungspunktErgebnis
Ja n Nein n Enthaltung n angenommen/abgelehnt
Beschluss
siehe Antrag