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Erklärung zur Mitwirkungsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft

Erklärung für die Mitwirkungsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (studentische Mitwirkungsordnung - MitO)

Die Erklärung ist zu erstellen!

 

gewählte Mitglieder

  1. Das Phänomen, das sich Menschen wählen lassen, dann nie kommen und dafür sogar noch Gremiensemester kassieren, soll damit unterbunden werden.
    1. Zur Selbstverständlichkeit sollte es gehören, sich von Sitzungen bei der Sitzungsleitung (die es hoffentlich gibt) ordnungsgemäß abzumelden. Mehrfach heißt im Übrigens mehr als einmal, also zwei mal.
    2. Wichtige Gründe sind Ermessenssache. Dazu sollten beispielsweise Krankheit, Lehrveranstaltungen, andere Gremientätigkeiten zählen. Verschiebbare Dinge jedoch, selbst Lernen, gehören nicht dazu. (Wir sind alle Studierende!)

 

Sonstiges

Verhaltensregeln wie es sie etwa gemäß § 10 GO SLT gibt, um etwa das selbstständige Anzeigen von Befangenheit (Interessenverknüpfungen) zu erreichen könnten auch erstellt werden.

 

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