Kritik zur Novelle des Hochschulgesetzes 2012
Die Anhörung zur Novelle des sächsischen Hochschulgesetzes am vergangenen Freitag machte deutlich, dass hier noch Nachholbedarf besteht: Die anwesenden ExpertInnen waren sich darin einig, dass vor allem der Paragraph 10 (Hochschulautonomie) dringender Nachbesserung bedarf. „Mit gründlicherer Vorarbeit und einem lockereren Zeitplan hätte ein qualitativ besserer Entwurf vorliegen können“, resümiert Daniel Rehda, Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften.
Für eine moderne Hochschullandschaft in Sachsen ist es notwendig, dass die Hochschulen mit dem Ministerium als gleichberechtigte Partner zusammenarbeiten. Im aktuellen Entwurf werden die Kompetenzen der Hochschulen zugunsten des SMWK beschnitten. Dazu meint Florian Sperber, ebenfalls Sprecher der KSS: „Die in der Novelle aktuell vorgesehenen Regularien erinnern an präsidiale Weisungshierarchien. Das wird der Realität nicht gerecht.“
Um den gesamtgesellschaftlichen Auftrag der Hochschulen gerecht zu werden, sollte außerdem die Hochschulentwicklungsplanung einer breiteren Debatte unterzogen werden. „Dazu fordern wir, diesen durch das Parlament beschließen zu lassen. Zudem sollten zur Wahrung der Gruppenhochschule als demokratische Institution die Zielvereinbarungen mit dem SMWK auch im Senat befasst werden. Denn deren Inhalte betreffen alle Mitgliedsgruppen.
Weiterhin darf die im Entwurf betonte „Hochschulfreiheit“ nicht Freiheit der Mangelverwaltung bedeuten. Für übertragene Verantwortung sind auch ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen“, fasst Sperber weitere Forderungen der KSS zusammen.
Ein weiterer Kritikpunkt der KSS ist der Versuch der Einführung von Langzeitstudiengebühren. Während andere Bundesländer hier wieder umschwenken, plant Sachsen diese einzuführen. „Das Bild vom Bummel-Studenten entspricht nicht der Realität an sächsischen Hochschulen. Längere Studienzeiten sind vor allem im Bachelor-Master-System in aller Regel durch zwingende persönliche Umstände begründet. Durch die Exmatrikulationsklausel existiert außerdem bereits ein entsprechendes Regularium, einen anderen Zweck erfüllen Langzeitgebühren auch nicht.“ ergänzt Daniel Rehda.
Außerdem ist zu beobachten, dass immer mehr Kompetenzen, auch mit grundlegender strategischer Bedeutung für die Hochschulen wie beispielsweise die Erstellung des Wahlvorschlages für die RektorInnenwahl, an das Rektorat oder den Hochschulrat verlagert werden. „Eine Konzentrierung von Zuständigkeiten im Rektorat mag zu effizienteren Abläufen innerhalb der Hochschule führen. Allerdings besteht hier die Gefahr, dass wichtige Stimmen überhört werden. Demokratie ist nicht immer bequem und das sollte auch an den Hochschulen ankommen.
Deswegen fordern wir die Landesregierung auf, im Sinne der Qualitätssicherung die am Freitag angebrachten Kritikpunkte zu berücksichtigen und ihren Gesetzesentwurf erneut grundsätzlich zu überdenken.“ fordert Sperber abschließen.