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Nachteilsausgleiche auch im WiSe 21/22? Senatssitzung am 14.12.21!

Wird es auch für dieses Wintersemester wieder Nachteilsausgleiche für Studierende aufgrund der Pandemie geben?

 

Ihr seid gefragt! Schaut euch die Senatssitzung an und zeigt damit, dass das ein wichtiges Thema für uns alle ist! 
Schreibt dafür bis zum 13.12.21 an die , um den Zugang zum Stream zu erhalten.

Spätestens als es hieß "Die Hochschule geht wieder in den Online-Betrieb!", kamen die ersten Fragen von Studierenden auf, ob es denn dann auch wieder entsprechende Nachteilsausgleiche geben wird. An der pandemischen Situation hat sich - entgegen aller Ankündigungen und Hoffnungen - auch in diesem Wintersemester 2021/2022 leider nichts geändert. Besonders nun mit dem fast vollständigen Wechsel zurück ins Home Office und dem Nahezu-Shut-Down des öffentlichen Lebens (keine Weihnachtsmärkte!!1!11!) stehen viele von uns wieder genau vor den selben Sorgen wie auch in vergangenen Semestern: finanzielle Notstände, wenig soziale Kontakte, erhöhter Stress im Studienalltag, Pflege von Angehörigen, Vereinsamung in den eigenen vier Wänden und und und... Allem voran aber erneut die enorme psychische Belastung und die ständige Angst sich, aber vor allem auch seine Angehörigen mit dem Virus zu infizieren.

Die bundesweite Studierendenvertretung fzs e.V. fordert in ihrer aktuellen Pressemitteilung "deutschlandweit ein erneutes Solidarsemester. Dazu gehört unter anderem zwingend die Nicht-Anrechnung von Prüfungsversuchen sowie die bundesweite einheitliche Verlängerung der Regelstudienzeit um ein weiteres Semester." Auch die Landes-Studierenden-Vertretung Konferenz Sächsischer Studierendenschaften setzt sich dafür ein, dass auch für dieses Semester der §114a SächsHSFG zur Erhöhung der Regelstudienzeit Anwendung findet.

Wann die entsprechende Verordnung zur Verlängerung der Regelung des §114a durch das SMWK erlassen wird, ist bisher aber noch unklar.

Für unsere Hochschule bleibt die studentische Interessenvertretung aber ebenso nicht untätig. Deshalb werden in der kommenden Sitzung des Senates am 14.12.2021 Anträge einzelner studentischen Senator:innen behandelt, die die erneute Möglichkeit zur Annullierung von Prüfungsergebnissen fordern, wie das bereits auch in den letzten Corona-Semestern der Fall war. Dabei soll die Formulierung aus dem letzten Semester übernommen werden, wonach das Streichen von Prüfungsergebnissen dann nur für Prüfungen möglich wäre, an denen die Studierenden auch teilgenommen haben.
Ein zweiter Antrag zu der Thematik soll die Entscheidung über die Weiterführung dieser Regelung nicht allein der Hochschule respektive dem Senat überlassen, sondern sie an die Entscheidung über die Verlängerung des §114a SächsHSFG knüpfen. Dieser Antrag soll eine "Rückfallmöglichkeit" darstellen, falls der Senat sich gegen den ersten Antrag, also einfach das Weiterführen der bisherigen Regelung, entscheiden sollte.

Zudem stellen Studierende im Senat zusammen mit dem StuRa eine hochschulweite Forderung, dass so viele Prüfungen wie nur möglich im kommenden Prüfungsabschnitt online angeboten werden sollen. Nur so ist sowohl ein angemessener Umgang mit dem aktuellen Infektionsgeschehen, als auch die Möglichkeit gegeben, dass auch Studierende mit milden Symptomen in Quarantäne nicht für die gesamte Prüfungszeit "aussetzen" müssen.

 

 

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