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mögliche Durchführung Vortrag Mietrecht für Studierende 2019

Eine Kanzlei hat sich mit dem StuRa in Verbindung gesetzt und würde gern einen Vortrag bezüglich Mietrecht für Studierende an unserer HTW Dresden halten.

 

Eine Kanzlei hat sich mit dem StuRa in Verbindung gesetzt und würde gern einen Vortrag bzgl Mietrecht für Studierende an der HTW halten. Bisher sind dafür 90 Minuten angedacht und die Aufwandsentschädigung würde sich auf maximal 150€ (VB) belaufen, darin enthalten wäre auch die dauerhafte Nutzung aller Powerpointfolien. Da ich mir unsicher bin, wie wir es am besten planen und verbreiten, gerade in Hinsicht auf die baldige Prüfungszeit, würde ich gern offen über das weitere Vorgehen diskutieren. Außerdem weiß ich nicht aus welchem Haushaltsposten man ggf. das Geld entnehmen würde.

 

Hier der Mailverkehr  vom  17.05.2019:

 

Kleikamp  &  Meyer   

Rechtsanwälte

KLEIKAMP & MEYER

Ostra-Allee 11

01067 Dresden

 

Telefon:             +49351 49703 0

Telefax:             +49351 49703 99

 

info@ra-kmd.de

www.ra-kmd.de

 

Sehr geehrter Herr Köhler,

wir hatten im Moment an eine einmalige Veranstaltung gedacht, die den Zeitraum von 90 – 100 Minuten reinen Vortrag nicht sprengen sollte. Für gewöhnlich dauern Vorträge unserer Kanzlei so lange und werden meist in der Mitte durch eine Pause unterbrochen. Zumeist folgt im Nachhinein noch eine Gesprächsrunde mit interessierten Teilnehmern.

Bei der Menge der Zuhörerzahl wäre wir vollkommen offen. Bisher wurde von unserer Kanzlei kein Vortrag an einer Hochschule angeboten, deswegen ist es für uns im Moment etwas schwer, die Anzahl der interessierten Personen abzuschätzen. Wir hatten gehofft in diesem Zusammenhang von Ihrer Erfahrung profitieren zu können.

Bzgl. der Vergütung gibt es noch keine konkreten Vorstellungen, von unserer Seite. Dies würde selbstverständlich auch vom Umfang der angebotenen Leistung abhängen. Seien Sie jedoch versichert, dass es uns in dieser Angelegenheit nicht darauf ankommt, gigantische Profite zu erwirtschaften. Wir hatten deswegen eher an eine Vergütung im Sinne einer „Aufwandsentschädigung“ nachgedacht, als eine Vergütung, die sich an unseren gewöhnlichen Stundensätzen orientiert.

Sollte es lediglich zu einer einmaligen Veranstaltung kommen , so würden die Kosten dafür bei maximal 150 € liegen. In diesem Preis wäre dann auch die dauerhafte Überlassung der Powerpointpräsentation mit inbegriffen. Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass es sich bei den zuvor genannten Beträgen um keine fixen Werte handelt und wir dbzgl. gern auch nochmals das persönliche Gespräch suchen können.  

Mit freundlichen Grüßen

Für die Rechtsanwälte

Kleikamp & Meyer

Sittner

Rechtsanwalt

 

Von: Referat Qualitätsmanagement <qm@stura.htw-dresden.de>
Gesendet: Freitag, 17. Mai 2019 12:33
An: Robert Sittner <sittner@ra-kmd.de>
Betreff: Vortrag "Mietrecht für Studierende"

 

Sehr geehrter Herr Sittner,

ich danke Ihnen sehr für die Anfrage an den StuRa der HTW Dresden, für unsere Studierende einen Vortrag über das Mietrecht zu halten. Ich persönlich halte es für eine sehr nützliche Gelegenheit um das Wissendefizit auf diesem Gebiet zu füllen und den Studierenden verschiedenen Werkzeuge an die Hand zu geben. Zuvor müssen natürlich einige Fakten geschaffen werden.

  • Wie lang würde ein solcher Vortrag gehen bzw. welcher Rahmen ist angedacht?
  • Wie groß sollte die Zuhörerschaft optimalerweise sein? (Einmal groß oder mehrmals klein)
  • Inwiefern soll der Vortrag honoriert werden?

Ich stehe gern für jegliche Fragen zur Verfügung. Wenn Ihnen ein Telefonat besser passt, lassen Sie es mich wissen.

mit freundlichen Grüßen,

Tino Köhler

 

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