Rechtsberatung Gebührenordnung
Antrag
AntragstellerIn
Referat Studentische Selbstverwaltung & Organisation
Antragsdatum
25.11.2012
Antragstext
Der StuRa der HTW Dresden möge beschließen bis zu 1000 Euro für die Beratung und ein evtl. Gutachten zum Erlass einer Gebührenverordnung bereitzustellen.
Begründung zum Antrag
Mit der Novellierung des SächsHSG besteht für die Studierenden unser Hochschule ein Austrittsrecht aus der verfassten Studentenschaft. Da dieser Austritt mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden ist, sollte dieser den austretenden Studierenden auferlegt werden.
Abstimmung
Behandlung
24. Sitzung StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 18
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSG
25. Sitzung StuRa 2012
Tagesordnungspunkt Y
Beschlussfähigkeit gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 SächsHSG
Ergebnis
Ja |
n |
---|---|
Nein | n |
Enthaltung | n |
angenommen/abgelehnt
Beschluss
siehe Antrag
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name