Beteiligung Volksbegehren § 24 zurückdrehen
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
15.11.2012
Antragstext
Der StuRa (HTW Dresden) möge beschließen sich der Initiative Volksgesetzgebungsverfahren zu beteiligen, um § 24 SächsHSG zurückzudrehen.Der Anteil soll sich auf etwa von einem Siebtel bis ein Drittel (1/7 bis 1/3) der finanziellen Mittel des StuRa TU Dresden belaufen, mit dem zusammengewirkt werden soll.
Begründung zum Antrag
Der StuRa TU Dresden wird ein Volksantrag finanziell unterstützen, diese ist mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden, welcher nicht allein von einem StuRa getragen werden kann. Es wird mit 1€ pro Stimme an Kosten gerechnet. Der Volksantrag wird die Änderung des § 24 SächHSFG zum Inhalt haben.
Es wird dabei eine komplette Kampagne (vgl. §24 zurückdrehen), Beilagen für die CAZ und ad rem, Bewerbung und Motivationen des Volksantrages ausgearbeitet.
Eine ausführliche Ergänzung wird voraussichtlich mündlich von der GF HOPO des StuRa TU Dresden gehalten werden.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Die Arbeit & Koordination wird durch den Arbeitskreis SächsHSFG der TUD zugewiesen, die Zusammenarbeit mit der Referatsleitung HOPO der HTW sowie der Geschäftsführung HOPO TUD ist ausdrücklich erwünscht.
Abstimmung
Behandlung
24. Sitzung StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 20
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSG
19. Sitzung Sprecherinnen und Sprecher
Tagesordnungspunkt 4
Ergebnis
Ja | 2 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Der StuRa (HTW Dresden) möge beschließen, sich der Initiative Volksgesetzgebungsverfahren zu beteiligen, um § 24 SächsHSG zurückzudrehen. Der Anteil soll sich auf ein Siebtel der finanziellen Mittel des StuRa TU Dresden belaufen, mit dem zusammengewirkt werden soll.
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name