Wahlorgane
Wahlleiterin der Studentinnenschaft sowie Wahlausschuss der Studentinnenschaft
Die Wahlorgane der Studentinnenschaft sind die Wahlleiter:in, der Wahlausschuss und die Wahlvorstände.
Die Wahlleiterin und der Wahlausschuss werden "versetzt" zur Legislatur des StuRa zum 1. Januar gewählt. Die Wahlvorständinnen, die den jeweiligen Wahlvorstand (für die jeweilige Wahl) für den jeweiligen Wahlraum bilden, werden durch die Wahlleiterin bestellt.
Kontakt
Aufgaben
- Durchführung der Wahlen zum Organ der Studentinnenschaft gemäß
- § 27 SächsHSG
- Zusammenwirken mit dem Wahlausschuss HTW Dresden für den gemeinsamen Ablauf
- Zusammenwirken mit dem Bereich Wahlen zur Ausgestaltung der Wahlen
Wahlleitung
stellvertretende Wahlleitung
Wahlausschuss
Wahlleitung