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Wahlorgane

Wahlleiterin der Studentinnenschaft sowie Wahlausschuss der Studentinnenschaft

 

Die Wahlorgane der Studentinnenschaft sind die Wahlleiter:in, der Wahlausschuss und die Wahlvorstände.

Die Wahlleiterin und der Wahlausschuss werden "versetzt" zur Legislatur des StuRa zum 1. Januar gewählt. Die Wahlvorständinnen, die den jeweiligen Wahlvorstand (für die jeweilige Wahl) für den jeweiligen Wahlraum bilden, werden durch die Wahlleiterin bestellt.

 

Kontakt

wahl@stura.htw-dresden.de

 

Aufgaben

 

Wahlleitung

Stephan Rankl

stellvertretende Wahlleitung

Maximilian Franke

Wahlausschuss

Wahlleitung

Hanna Kühl

Maximilian Franke

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