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8. Sitzung Referat Studium 2018

8. Sitzung des Referates Studium 2018
Wann 26.09.2018
von 19:00 bis 23:55
Wo A 104
Name
Teilnehmer Maximilian
Fullforce
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Aktueller Stand Ärztliches Attest

  • Wir haben einige Rückmeldungen auf unsere e-Mail an die Studierenden erhalten (siehe 6. Sitzung)
  • Der einheitliche Tenor ist, dass Unverständnis über die Einführung herrscht. Die Studierenden erachten die Umsetzung in ihrem Ausmaß als nicht notwendig und sehen es als Unverhältnismäßig an.
  • Wir werden diese archivieren und dem Prorektorrat für Studium und Lehre diese bei Gelegenheit präsentieren.
  • Der Wunsch nach einer Podiumsdiskussion wurde von einigen geäußert. Momentan ist angedacht, diese am 09.10.2018 um ca. 15 Uhr zu Beginn der Gremienblockzeit stattfinden zu lassen. (Raumantrag für S 239 muss gestellt werden)
  • Die Anfrage des Referates Studium auf Zusendung der Fakultätsratsprotokolle betreffend der Änderung der PO wurde mit dem Hinweis auf die fakultätsöffentliche Tagung der Fakultätsräte abgelehnt.

Durch die Hochschule wurde zum heutigen Tag eine Stellungsnahme an alle Studierenden versandt. Wir werden darauf antworten.

 

Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen

§ 63 Absatz 7 beschreibt folgendes:

(7) Für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit reicht eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Prüfungsunfähigkeit hin, es sei denn, es bestehen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, die eine Prüfungsfähigkeit als wahrscheinlich annehmen oder einen anderen Nachweis als sachgerecht erscheinen lassen. Bestehen derartige Anhaltspunkte, ist die Hochschule berechtigt, auf ihre Kosten eine ärztliche Bescheinigung einer Vertrauensärztin oder eines Vertrauensarztes der Hochschule zu verlangen; die oder der Studierende muss zwischen mehreren Vertrauensärztinnen oder Vertrauensärzten wählen können. Eine Einholung amtlicher Bescheinigungen, Zeugnisse oder Gutachten der unteren Gesundheitsbehörden nach § 19 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25. November 1997 (GV. NRW. S. 430), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. April 2013 (GV. NRW. S. 202) geändert worden ist, findet nicht statt.

 

Hier die Mail:

Liebe Studentinnen, liebe Studenten,

Sie haben in den letzten Tagen eine E-Mail vom Studentinnen- und Studentenrat hinsichtlich der Änderungen bzgl. des „Ärztliches Attests“ erhalten. 

Die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden ist nach Sächsischem Hochschulfreiheitsgesetz verpflichtet, den Rücktritt von Prüfungen innerhalb von Prüfungsordnungen zu regeln. Sie können sich bis eine Woche vor der Prüfung ohne Angabe von Gründen abmelden. Wenn Sie kurz vor der Prüfung zurücktreten, müssen Sie triftige Gründe glaubhaft machen. Bei Krankheit reichte in der Vergangenheit an der HTW Dresden eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Glaubhaftmachung einer Prüfungsunfähigkeit als triftiger Grund aus. Nach einer Gerichtsentscheidung und ständiger Rechtsprechung ist diese jedoch nicht ausreichend. Die aufgrund der Rechtslage notwendigen Änderungen in den Prüfungsordnungen wurden in den letzten Jahren unter Einbindung der studentischen Vertreterinnen und Vertreter in den jeweiligen Gremien diskutiert und entwickelt.

Andere Hochschulen haben diese Regelungen bereits in die Prüfungsordnungen integriert und bieten ähnliche Formulare zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit an:

Technische Universität Dresden

https://tu-dresden.de/bu/verkehr/ressourcen/dateien/studium/pruefungsamt/formulare/Formblatt-AErztliches-Attest-neu-2016-VW.pdf?lang=de

 

Technische Universität Chemnitz

https://www.tu-chemnitz.de/studentenservice/zpa/formulare/allgemeineformulare/aerztlichesAttestruecktritt.pdf

 

Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig

https://fsrme.htwk-leipzig.de/fileadmin/portal/f_me/02-studium/02-studien-und_pruefungsamt/2017/Pr%C3%BCfungsunf%C3%A4higkeitsbescheinigung.pdf

Ein ärztliches Attest ist in der Regel mit einer Gebühr verbunden. Diese kann vom Arzt erhoben werden.

In einem gemeinsamen Gespräch mit Vertretern des Studentinnen- und Studentenrats haben wir in der vergangenen Woche den Hintergrund der rechtlich notwendigen Änderung erläutert sowie Fragen zum Verfahren beantwortet.

Informationen zu Prüfungen und der Abmeldung von Prüfungen und zum Rücktritt finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamts.

https://www.htw-dresden.de/hochschule/hochschulstruktur/zentrale-verwaltung-dezernate/dezernat-studienangelegenheiten/pruefungsamt.html

Weiterführende Erklärungen finden Sie auch in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage im Landtag.

 

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=12130&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1&dok_id=undefined

Aufgrund der aktuellen Fragen des Studentinnen- und Studentenrats haben wir zudem Kontakt mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst aufgenommen, um die rechtlichen Möglichkeiten von krankheitsbedingten Rücktritten erneut zu prüfen.

Wir werden auch weiterhin mit den studentischen Vertreterinnen und Vertretern im Austausch zu der Thematik stehen.

Mit besten Grüßen

Prof. Dr. Roland Stenzel                                              Prof. Dr. Ralph Sonntag
Rektor                                                                                Prorektor für Lehre und Studium

 

Antwort auf die Mail der Hochschule:

Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,

 

aufgrund unserer Mail (Ärztliches Attest / Änderung Prüfungsordnungen) an Euch antwortete nun die Hochschule. Wir begrüßen die Stellungnahme sehr und möchten Euch natürlich weiterhin über die aktuellen Entwicklungen informieren.

Eingangs möchten wir auch für die Vielzahl von Antworten auf unsere erste Nachricht danken. Selbstverständlich werden wir sie in Gänze berücksichtigen und bei einer kommenden Gelegenheit der Hochschule vorstellen.

Insgesamt konnten wir feststellen, dass der Konsens darin liegt, dass das durch die Hochschule eingeführte Verfahren auf Unverständnis stößt und als unverhältnismäßig angesehen wird. Außerdem wurde mehrfach der Wunsch nach mehr Kommunikation geäußert.

An dieser Stelle möchten wir daher zu einer Podiumsdiskussion am 09.10.2018 ab 15 Uhr (zu Beginn der Gremienblockzeit) einladen. Natürlich sind ebenso gern Herrn Rektor Professor Roland Stenzel und Herr Prorektor (für Lehre und Studium) Professor Ralph Sonntag, sowie alle weiteren Mitglieder des Senates und der Fakultätsräte eingeladen. Insbesondere richten wir auch eine Einladung als "Ehrengästinnen" an Frau Professorin Marina Vogel, die Dekanin der Fakultät an der die Reglung noch nicht eingeführt wurde, und Frau Professorin Gudrun Flach, als Vorsitzende des Prüfungsausschusses der Fakultät Elektrotechnik.

Geplant ist die Veranstaltung im Raum S239. Sollte dieser Raum bereits vergeben sein, so findet sie notfalls im Raum A105/A106 statt. Wir werden Euch spätestens am 08.10.2018 den Raum per E-Mail endgültig bekannt geben. Dort werden wir gern alle Fragen ausführlich beantworten. Wir freuen uns auf Euch.

 

Letztlich möchten wir an dieser Stelle noch einige wenige Dinge bezüglich der E-Mail von der Hochschule klarstellen, um Euch die Gelegenheit zu geben, Euch bei Bedarf vorab damit auseinanderzusetzen.

-          Die Hochschule ist unter anderem tatsächlich nach § 34 Abs. 1 Nr. 11 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz dazu verpflichtet das Verfahren zu regeln. Dieser Pflicht ist die Hochschule bereits in der Vergangenheit nachgekommen, indem ein „normaler“ Krankenschein gefordert wurde. Theoretisch könnte die Hochschule auch nur einen selbstgeschriebenen Zettel durch die Studierenden verlangen. Einen gesetzlichen Zwang für ein ärztliches Attest gibt es nicht.

-          Hinsichtlich der Gerichtsentscheidung ist klarzustellen, dass es sich nicht um ein Urteil, sondern eine Einschätzung eines Richters während eines Verfahrens handelte. Die Hochschule bekam lediglich den Hinweis, dass es den Prüfungsausschüssen nicht ausreichen kann, aufgrund eines Krankenscheins überhaupt beurteilen zu können, ob Studierende prüfungsunfähig sind oder nicht. Daher wäre das Gerichtsverfahren wahrscheinlich so oder so negativ für die Hochschule ausgegangen.

-          Ebenso ist die gängige Rechtsprechung in Deutschland für uns kein hinreichender Grund, da Judikative und Legislative stets getrennt sind. Somit ist es den Hochschulen derzeit freigestellt. Die Hochschule führte dieses Verfahren also freiwillig und ohne gesetzlichen Zwang ein. Anscheinend möchte sich die Landesregierung - ferner das zuständige Staatsministerium - vor den Landtagswahlen nicht näher mit einer Klärung - etwa durch Gesetzgebung - beschäftigen.

-          Im Gespräch mit der Hochschule von letzter Woche, auf welches verweisen wird, wurden uns keine Verfahren im Detail erläutert. Uns wurde dahingehend das Vertrauensverhältnis entzogen, da uns unterstellt wurde die Presse aktiv einbezogen zu haben. Uns wurde hauptsächlich mitgeteilt, dass die Information auszureichen hätte, dass die Verfahren an der Hochschule rechtskonform verlaufen und wir keine genaueren Informationen erhalten werden. Gar wurde uns angekündigt, dass uns keinerlei hochschulinterne Informationen mehr zur Verfügung gestellt werden sollen, da wir diese alsbald auch an die Presse geben würden, was wir nie taten.

-          Leider müssen wir bezweifeln, dass wir eingebunden werden sollen. Gar das Gegenteil müssen wir erleben. Etwa erhält der StuRa, gar auch in Personalunion mit der studentischen Vertretung in der Senatskommission Lehre und Studium, die Protokolle der Fakultätsräte nicht einmal zur Einsicht. Eine Weitergabe aus den Fakultäten heraus sei nicht zulässig, heißt es, was wir als Ausrede erachten, um uns bewusst die Unterlagen nicht einfach zur Verfügung zu stellen.

Schlussendlich sind wir nicht der Meinung, das Studierende für die Rechtssicherheit der Hochschule bezahlen sollten. Neben der finanziellen Belastung ist es uns wichtig, dass wir keine arg bürokratischen Verfahren im Falle von Krankheit bei Prüfungen erdulden müssen. Einen Generalverdacht gegenüber uns allen Studierenden einzuführen, um einige wenige bedauerlich häufig Kranke aus der Hochschule zu drängen, erscheint uns unverhältnismäßig. Im Übrigen glauben wir, dass damit der Druck unnötig erhöht wird und darunter der Studienerfolg leidet. Oder worum findet Ihr geht es hier eigentlich?

Auf jeden Fall bleibt das Thema spannend und wir freuen uns auf alles was da noch kommt.

 

 

Forderungen an die Hochschule

  • Abmeldungen zu Prüfungen sollen grundsätzlich elektronisch erfolgen um eine genaue Planung durch die Hochschule zu ermöglichen und den Verwaltungsaufwand stark zu verringern. Dabei sollte es möglich sein den Abmeldezeitraum von Prüfungen auf 24 Stunden vorher zu verkürzen.
  • Wir fordern die generelle Abschaffung von ärztlichen Attesten.
  • Wir fordern die Einführung eines zweiten Prüfungszeitraums, in welchem ausschließlich Wiederholungsprüfungen angeboten werden, um versäumte Prüfungen im gleichen Semester nachholen zu können. Dieser soll zu Beginn oder zum Ende eines jeden Semesters möglich sein, eventuell außerhalb des generellen Starts der Vorlesungen, zu diesen Terminen sollen sich die Studierenden elektronisch selbstständig anmelden müssen. Außerdem verringert dies die Belastung der Studierenden innerhalb des "regulären" Prüfungszeitraums Prüfungen nachholen zu müssen. Damit soll der "Teufelskreislauf" sich ständiger weiter verschiebender Prüfungen immens verringert werden.(eventuell auch die Krankmeldungen durch die Abnahme von stressbedingtem Ausfall)
  • Wenn die Verfahren ordentlich und zeitgemäß umgesetzt werden, so sollten sowohl die Studierenden als auch die Hochschule einige Vorteile generieren. Der Verwaltungsaufwand verringert sich immens, zusätzlich kann dadurch die Einhaltung der Regelstudienzeiten wieder verbessert werden. Ebenso ergibt sich hieraus mehr Flexibilität im Studium, welches die HTW Dresden für neue Studierende wesentlich attraktiver gestaltet. Im Rahmen des Hochschulentwicklungsplans sollte dies angemessen sein und angestrebt werden.
  • Weiterhin sollte im Rahmen der Digitalisierung und in Hinblick auf die Campus4You Karte, die Hochschule auch im Bereich der Lehre wesentlich aktiver werden. Dazu wäre es sehr hilfreich die Lehrenden in die Situation zu versetzen ihre Vorlesungen und Übungen halbautomatisch digitalisieren zu können und diese den Studierenden intern zur Verfügung zu stellen. Der Umfang ist unbegrenzt. (Videos, mündliche und schriftliche Prüfungen (Videochat), Übungen, APL's, Konsultationen (ohne physikalische Anwesenheit). Die Vorteile sollten sich für beide Seiten klar erschließen. Ob die Lehrenden und die Studierenden diese Angebote annehmen soll ihnen selbst überlassen bleiben.
  • 24/7 Lernräume an der HTW. Im Rahmen des Baus des neuen Gebäudes sollte es der Hochschule möglich sein, einen oder mehrere Lernräume einzurichten, welche über einer gesonderten Zugang mit dem Studierendenausweis immer zugänglich sind. Über die Einrichtung sollten Gespräche geführt werden können. (eventuell ist die bisherige Forderung nach dem PAB als Lernraum im Rahmen der Prüfungsperioden nicht mehr notwendig, so kann dieser wieder voll als Einnahmequelle auch in diesem Zeitraum benutzt werden, weiterhin verringert sich der Verwaltungsaufwand für das Dezernat Technik)
  • Erneuerung des Hörsaals Z 254 - der jetzige Zustand (Audioübertragung vom Professorenmikrofon, zu geringe Beinfreiheit in den Bänken, keine Steckdosen,...) lässt mehr als zu wünschen übrig und ist einer interdisziplinären, internationalen und digitalen Hochschule (wie sich die HTW ja im Hochschulentwicklungsplan 2025 ja selber sieht) nicht mehr würdig. Wir fordern deshalb das Rektorat auch in Zusammenarbeit mit dem SIB auf, Umbaumaßnahmen für die Z 254 zu ergreifen.
  • Vorschlag von Frau Prof. Vogel als ehemalige Vorsitzende des Prüfungsausschusses als Kandidatin bei Neubesetzung des Rektorenposten
  • Studentisches Mitglied im Rektorat - unter anderem im Zuge der Einführung von Ärztlichen Attesten gab es (wieder mal) massive Kommunikationschwierigkeiten zwischen Hochschule und der studentische Selbstverwaltung, sodass die Informationen uns erst nach der Umsetzung wirklich erreicht haben. Um sowas künftig zu vermeiden, fordern wir einen Prorektor für studentische Belange. In der Begründung vom SächsHSFG ist diese Möglichkeit explizit erwähnt.

 

Änderung von Modulbeschreibungen

 

Anfrage an die Hochschule

 

Wie werden Modulbeschreibungen - ferner die Einträge in der Moduldatenbank - geändert? Welche Inhalte können durch wen wie geändert werden?

Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Änderung von Modulbeschreibungen, etwa für die Anforderung für das Erbringen von Prüfungsleistungen?

Wie werden Änderungen der Modulbeschreibungen beraten und durch wen abgestimmt? Wie sind Änderungen der Modulbeschreibungen nachvollziehbar und durch wen werden sie beobachtet - ferner kontrolliert? Sind Modulbeschreibungen Bestandteil der Studien- und Prüfungsordnungen?

Gibt es einen abgebildeten Prozess zur Änderung von Modulbeschreibungen im Qualitätsmanagement (Qualitätssicherung)? Wie erfolgt die interne Qualitätssicherung innerhalb der Hochschule zur Änderung von Modulbeschreibungen?

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