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6. Sitzung Referat Studium 2018

6. Sitzung des Referates Studium 2018
Wann 18.09.2018
von 14:00 bis 15:30
Wo A 105/106
Name
Teilnehmer Referat Studium
Maximillian Franke
Florian Fuhlroth
Termin übernehmen vCal
iCal

Weiteres Verfahren zu den ärztlichen Attesten

  • FF bereitet PM-Entwurf vor, den JP danach redaktionell bearbeitet
  • Max schreibt die einzelnen Fakultätsräte an und erbittet die Protokolle und Änderungssatzungen für die ärztlichen Attesten

 

 

 

Bisheriges Verfahren zu Prüfungsunfähigkeiten an der Fakultät Elektrotechnik

  • bisher landen die Krankenschein nicht auf dem Tisch vom Prüfungsausschuss, lediglich in strittigen Fällen (Sonderfällen)
  • bisher gibt es keine Information dazu, wie es zukünftig laufen soll, allerdings ist keine Änderung vorgesehen
  • bisher hat das Prüfungsamt einfach nur die Krankenscheine angenommen, wenn die Fristen in Ordnung waren und haben diese akzeptiert
  • Krankenscheine wurden im Prüfungsamt verwahrt, lediglich bei Abschlussarbeiten gehen diese in die Fakultät und werden danach vernichtet, was mit den "normalen" Krankenscheinen passiert ist unklar, sowohl wie und wann diese vernichtet bzw. aufbewahrt werden
  • es ist nicht anzunehmen, dass dies an anderen Fakuläten anders läuft

 

 

Mitteilung Entwurf

 

Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,

 

wie ihr sicherlich alle schon bemerkt habt, wurden an der HTW Dresden zum 01.09.2018 fast alle Prüfungsordnungen geändert. Lediglich die Fakultäten Maschinenbau und Landbau/Umwelt/Chemie betrifft dies nur teilweise. Wann und ob die Änderungen an diesen Fakultäten vollständig in Kraft treten und umgesetzt werden, ist bisher nicht klar.

Eine der wesentlichsten Änderungen aller Prüfungsordnungen betrifft das „Ärztliche Attest“ zur Vorlage beim Prüfungsamt sowie die dazu geforderte Erklärung über den Rücktritt von Prüfungen.

Während die erste Version des Formulars „Ärztliches Attest“ noch Angaben zu den Symptomen verlangte, wurde dies nun mittlerweile in einer nachträglich geänderten Version als optional bezeichnet.

ACHTUNG:        Das Formular im QIS-Portal der Hochschule ist falsch verlinkt, wir werden euch daher das richtige Formular auf unserer Website ablegen, weisen jedoch gleichzeitig darauf hin, dass es rechtlich sehr bedenklich ist, diese Formulare überhaupt zu benutzen:

https://stura.htw-dresden.de/stura/ref/studium/studienende/aerztliches-attest/aerztliches-attest/view

 

Wir möchten euch weiterhin darauf hinweisen, dass die Änderungen der Prüfungsordnungen alle Jahrgänge betrifft.

Ausnahmen hiervon sind momentan die Fakultät Landbau/Umwelt/Chemie, in welcher bisher noch keine Änderung diesbezüglich erfolgte, sowie die Fakultät Maschinenbau wonach die Änderung ab dem Immatrikulationsjahrgang 2018/2019 gültig ist.

Leider war es uns bisher nicht möglich, ein klärendes Gespräch mit der Hochschule zu führen. Ebenso scheinen uns noch Informationen zu fehlen, wonach das Verfahren klar und eindeutig geregelt ist.

Unserer Ansicht nach ist das gesamte Verfahren ohnehin nicht im Interesse der Studierendenschaft, wobei wir uns übergangen und nicht einbezogen fühlen. Dabei wurde sowohl das erste als auch das aktuelle Formular, obwohl wir bereits Bedenken dazu geäußert hatten, abermals ohne uns in Kenntnis zu setzen erstellt und verändert.!! Wir hatten somit kaum eine Möglichkeit an diesem Verfahren mitzuwirken, offenbar war dies auch nicht gewollt.

Vor etwa zwei Jahren verlor die Hochschule einen Rechtsstreit, woraufhin sie nun der Meinung ist, dieses Verfahren für alle Studierende bindend einzuführen zu müssen. Eins steht jedoch fest. Die Hochschule möchte sich hier lediglich rechtlich durch dieses Verfahren absichern, welches sie sich durch uns Studierende bezahlen lässt. Jedes Attest kostet Geld. Wenn hierbei noch behauptet wird, dass dies im Interesse der Studierenden ist, dann handelt es sich um reine Augenwischerei.

Nach unserer Sicht handelt es sich um pure Willkür, da es keine gesetzliche Notwendigkeit zur Einführung eines solch drastischen Verfahrens gibt. Das Hochschulfreiheitsgesetz stellt es der Hochschule frei, dieses Verfahren zu regeln. Eine klare Bestimmung, dass die Hochschulen dieses Verfahren einführen müssen, gibt es nicht.

Die Liste der offenen Frage ist lang, wie auch der Wunsch einer klaren und eindeutigen Klärung, nicht zu vergessen die klare Forderung zur Rückkehr zur Normalität.

Wir lehnen jedwedes Verfahren, in welchem Studierende in irgendeiner Form benachteiligt werden ab. Bitte schreibt uns eure Meinungen und offenen Fragen zu diesem Thema, damit wir mit diesen an die Hochschule herantreten können. Wenn ihr Bedarf an einer Podiumsdiskussion zu diesem Thema habt, können wir dies gern schnellstmöglich in die Wege leiten.

Lieber Gruß

Euer Referat Studium

Studentische Vertretung des StuRa HTW Dresden

Referat Studium

 

Forderungen

  • Abmeldungen zu Prüfungen sollen grundsätzlich elektronisch erfolgen um eine genaue Planung durch die Hochschule zu ermöglichen und den Verwaltungsaufwand stark zu verringern. Dabei sollte es möglich sein den Abmeldezeitraum von Prüfungen auf 24 Stunden vorher zu verkürzen.
  • Wir fordern die generelle Abschaffung von ärztlichen Attesten.
  • Wir fordern die Einführung eines zweiten Prüfungszeitraums, in welchem ausschließlich Wiederholungsprüfungen angeboten werden, um versäumte Prüfungen im gleichen Semester nachholen zu können. Dieser soll zu Beginn oder zum Ende eines jeden Semesters möglich sein, eventuell außerhalb des generellen Starts der Vorlesungen, zu diesen Terminen sollen sich die Studierenden elektronisch selbstständig anmelden müssen. Außerdem verringert dies die Belastung der Studierenden innerhalb des "regulären" Prüfungszeitraums Prüfungen nachholen zu müssen. Damit soll der "Teufelskreislauf" sich ständiger weiter verschiebender Prüfungen immens verringert werden.(eventuell auch die Krankmeldungen durch die Abnahme von stressbedingtem Ausfall)
  • Wenn die Verfahren ordentlich und zeitgemäß umgesetzt werden, so sollten sowohl die Studierenden als auch die Hochschule einige Vorteile generieren. Der Verwaltungsaufwand verringert sich immens, zusätzlich kann dadurch die Einhaltung der Regelstudienzeiten wieder verbessert werden. Ebenso ergibt sich hieraus mehr Flexibilität im Studium, welches die HTW Dresden für neue Studierende wesentlich attraktiver gestaltet. Im Rahmen des Hochschulentwicklungsplans sollte dies angemessen sein und angestrebt werden.
  • Weiterhin sollte im Rahmen der Digitalisierung und in Hinblick auf die Campus4You Karte, die Hochschule auch im Bereich der Lehre wesentlich aktiver werden. Dazu wäre es sehr hilfreich die Lehrenden in die Situation zu versetzen ihre Vorlesungen und Übungen halbautomatisch digitalisieren zu können und diese den Studierenden intern zur Verfügung zu stellen. Der Umfang ist unbegrenzt. (Videos, mündliche und schriftliche Prüfungen (Videochat), Übungen, APL's, Konsultationen (ohne physikalische Anwesenheit). Die Vorteile sollten sich für beide Seiten klar erschließen. Ob die Lehrenden und die Studierenden diese Angebote annehmen soll ihnen selbst überlassen bleiben.
  • 24/7 Lernräume an der HTW. Im Rahmen des Baus des neuen Gebäudes sollte es der Hochschule möglich sein, einen oder mehrere Lernräume einzurichten, welche über einer gesonderten Zugang mit dem Studierendenausweis immer zugänglich sind. Über die Einrichtung sollten Gespräche geführt werden können. (eventuell ist die bisherige Forderung nach dem PAB als Lernraum im Rahmen der Prüfungsperioden nicht mehr notwendig, so kann dieser wieder voll als Einnahmequelle auch in diesem Zeitraum benutzt werden, weiterhin verringert sich der Verwaltungsaufwand für das Dezernat Technik)

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