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Vorsicht bei "BAföG-Studienabschlusshilfe"!

BAföG Studienabschlusshilfe, Hilfe zum Studienabschluss = Darlehen

 

Vorsicht!

 

Ihr habt vom BAföG-Amt ein Blatt erhalten, in dem ihr eine "Hilfe zum Studienabschluss" versprochen bekommt, wenn ihr innerhalb nächsten 12 Monate euren Studienabschluss erfolgreich absolviert?

Bündig und kurz: Es ist Vorsicht geboten. Es handelt sich um ein zinsbehaftetes DARLEHEN!

 

Hintergrund

Es kommen vermehrt Studierende in die BAföG-Beratung, welche vom BAföG am ein Blatt mit dem Titel "Hilfe zum Studienabschluss" erhalten haben. Dabei wird auf diesem Blatt nirgends erwähnt, dass es sich es bei der Studienabschlusshilfe um ein reines zinsbehaftetes Darlehen handelt!

Insbesondere wird dieses Blatt zugesandt, wenn man dem BAföG-Amt mitgeteilt hat, dass man auf Grund von bspw. Krankheiten, Schwangerschaften oder Mitarbeit in Gremien eine verlängerte Förderung in Anspruch nehmen will.

Wenn dieses Blatt (=Darlehensvertrag!) einmal unterschrieben wurde, ist es schwer da wieder rauszukommen.

Rechtlicher Hintergrund

Rechtlich ist der Sachverhalt klar aber leider hinterlistig geregelt:
In § 15 Absatz 3a BAföG wird geregelt, dass und wie ein Anspruch auf die Studienabschlusshilfe besteht, ohne Verweis auf weitere Grundlagen.
Erst bei genauerem Studieren wird man bei § 17 Absatz 3 Nummer 3 BAföG fündig, dass es sich bei der o.g. Förderung um ein Bankdarlehen handelt!
Weiterhin wird in § 18c BAföG u.a. geregelt, dass es sich bei dem Darlehen um ein verzinstes Darlehen handelt.

Fazit

Solltet ihr BAföG erhalten und auf Grund von Krankheit, Schwangerschaft, Kindeserziehung, Mitarbeit in Gremien etc. einen Leistungsrückstand in eurem Studium erhalten kann das bedeuten:

  • dass ihr euren positiven Leistungsnachweis nicht einreichen könnt,
  • dass ihr euer Studium nicht in Regelstudienzeit absolvieren könnt

...und kein BAföG mehr erhaltet.

Wenn dies der Fall ist, bitten wir euch sofort nach Feststellung Härte uns zu !
Eventuell kommt für euch die sogenannte "Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus" infrage.

Wichtig sei gesagt: Wenn der oben genannte Weg keine Option für euch ist, bietet das Darlehen der Studienabschlusshilfe natürlich eine (sinnvolle) Möglichkeit euer Studium weiter zu finanzieren.

 

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