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Änderung BAföG zum Wintersemester 2024/2025

Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetz zum Wintersemester 2024/2025

 

Liebe Komiliton:innen!

Zum Wintersemester 2024/2025 treten Änderungen im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Kraft. Hier findet ihr einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen:

Studienstarthilfe

Ab sofort können junge Studienanfänger:innen (unter 26 Jahre), die zuvor selbst oder deren Eltern Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld oder Kinderzuschlag) bezogen haben, einen einmaligen Zuschuss von 1.000 Euro als "Studienstarthilfe" beantragen. Diese Unterstützung ist unabhängig vom BAföG-Bezug und muss nicht zurückgezahlt werden. Ihr könnt den Betrag also für wichtige Ausgaben beim Studienstart verwenden, etwa für einen Laptop, Lehrmaterialien oder für die Mietkaution.

Wichtig: Der Antrag dazu muss bis zum Ende des Monats nach dem Ausbildungsbeginn gestellt werden. Wenn ihr in diesem Wintersemester euer Studium beginnt, muss der Antrag daher bis spätestens Ende Oktober eingereicht werden. Die Studienstarthilfe kann außerdem nur online über BAföG Digital beantragt werden. Weitere Informationen, u.a. zu den berechtigten Sozialleistungen, findet ihr unter: https://www.bafög.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/studienstarthilfe/studienstarthilfe_node.html

Flexibilitätssemester

Es wird ein sogenanntes "Flexibilitätssemester" eingeführt, was euch ermöglicht einmalig im Bachelor oder Master euren Bezug von BAföG um ein Semester zu verlängern. Ihr könnt somit ein Semester länger, als die Regelstudienzeit BAföG erhalten. Voraussetzung dafür ist aber, dass ihr einen positiven Leistungsnachweis erbracht habt. Das Flexibilitätssemester kann daher nicht genutzt werden, um den Leistungsnachweis aufzuschieben.

Weiterhin ist es nun möglich innerhalb der ersten 4 Fachsemester, ohne Angabe von Gründen die Fachrichtung zu wechseln. Die Grenze wurde somit um ein Semester verschoben.

Erhöhung der Freibeträge

Es wurden die Freibeträge für eigene Einkünfte an die aktuelle Minijobgrenze von 556€ erhöht. Zukünftig soll diese Anpassung automatisch ohne Gesetzesänderung möglich sein. Auch die Freibeträge für das Einkommen der Eltern wurden um ca. 5 % erhöht. Zudem wird das Einkommen minderjähriger Geschwister nicht mehr angerechnet.

Die allgemeinen Fördersätze steigen ebenfalls: Der Grundbedarf steigt um ca. 5 % auf 475€ und die Wohnpauschale wird auf 380€ erhöht. Der maximale Förderbetrag inkl. Zuschlag für Krankenversicherung und Pflegeversicherung (für Studierende über 25 Jahre bzw. welche nicht mehr familienversichert sind) liegt künftig bei 992 Euro pro Monat.

Beantragung

Um den bürokratischen Aufwand zu minimieren, wurde das Verfahren zur Antragstellung laut BMBF vereinfacht. Zukünftig kann es auch mit der neuen BAföG Digital-App und der Webanwendung BAföG Digital beantragt werden.

Kritik an der Reform

Grundsätzlich begrüßen wir die Änderungen im BAföG, jedoch sind sie längst überfällig! Die Initiative "50 Jahre BAföG - (K)ein Grund zum Feiern" fordert seit 2021 eine umfassende Strukturreform u.a. mit dem Ziel einer familienunabhängigen Förderung und einer Wohnpauschale, die sich an den realen Mieten orientiert.

Die Wohnkostenpauschale im BAföG beträgt nun 380 Euro im Monat. Jedoch ist die durchschnittliche Miete für ein WG-Zimmer in deutschen Hochschulstädten 479 Euro im Monat (Quelle: Wohnkosten-Studie des MMI). Und selbst in Dresden kommt man inzwischen mit der Wohnkostenpauschale nicht mehr weit.

Es bekommen immer noch zu wenig Studierende BAföG, im Jahr 2021 haben nur 13% der Studierenden BAföG erhalten (Quelle: 22. Sozialerhebung des DSWs). Daran werden auch die erhöhten Freibeträge beim Einkommen der Eltern nur unwesentlich etwas dran ändern.

Die im Koalitionsvertrag angekündigte Strukturreform ist laut Meinung des Bundesstudierendenverbandes fzs ausgeblieben. Es bleibt bei einem Reförmchen. Anscheinend beschäftigt man sich im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eher wie man kritischen Hochschullehrenden vielleicht doch die Fördermittel kürzen kann. Um die Studierenden dieses Landes kümmern sie sich jedoch nicht. Ein absolutes Armutszeugnis für diese sogenannte Fortschrittskoalition!

 

Nichtsdestotrotz ermutigen wir euch, die Änderungen zu nutzen und BAföG zu beantragen. Auch ein abgelehnter BAföG-Antrag ist hilfreich, zum Beispiel für die Beantragung eines Urlaubssemesters oder für den Antrag auf Wohngeld (wenn ihr dem Grunde nach kein Anspruch auf BAföG habt).
Für weitere Fragen steht euch der StuRa jederzeit zur Verfügung. Am besten erreicht ihr uns per E-Mail an .

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