Der politische Austritt ist möglich!
Das aktuell gültige Hochschulgesetz, sogenanntes Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz, hat die Möglichkeit für einen bewussten Austritt aus der Studentinnen- und Studentenschaft geschaffen.
Nach längerer Debatte und Willensbildung hat der StuRa erste Reglungen zur Sache getroffen. Maßgebliche Auswirkungen haben die Entscheidungen auf die Beitragsordnung. Alles ist so gestaltet, dass lediglich die politisch motivierte Absicht Grund für den Austritt sein kann, dies geht aus der Gesetzesbegründung hervor.
Die logische Konsequenz ist, dass Studentinnen und Studenten nur aus der Studentinnen- und Studentenschaft austreten, um ganz bewusst ihre eigene Interessenvertretung zu beschädigen. Praktisch ist es die Möglichkeit sich von der Gesamtheit aller Entscheidungen zu distanzieren und eine Radikalisierung der Mitglieder zuzulassen.
Der StuRa stellt zentral Informationen zur Mitgliedschaft bereit.
www.stura.htw-dresden.de/mitgliedschaft
Im Übrigen vertritt auch das Rektorat, wie die gesamte Landesrektorenkonferenz (siehe Stellungnahme), die Auffassung, dass ein Austritt zu einer bedenklichen Beschädigung der studentischen Mitbestimmung führt.