Dank der Rektorin: Senat beschließt die Möglichkeit zur Nichtanrechnung der Studienzeit für das Wintersemester 2020/2021
Die Rektorin der HTW Dresden, Frau Prof. Katrin Salchert dreht sich zu der Wand hinter ihr um, betrachtet, was der Beamer dort in groß an die Wand wirft. Genauso viele Stimmen dagegen wie dafür. Sie atmet tief durch, dreht sich wieder um und blickt die Senatorinnen und Senatoren an, die mit großem Abstand im Audimax verstreut sitzen. Dann verkündet sie: "Wir entscheiden im Sinne der Studierenden. Der Antrag ist angenommen."
In etwa so hat sich die Szene am Dienstag, den 08.12.2020, bei der 185. Sitzung des Senats der HTW Dresden abgespielt. Wichtige Entscheidungen standen auf der Tagesordnung. Darunter auch das Thema Studium und Prüfungsverfahren im Wintersemester 2020/21. Denn eins steht fest, die Corona Krise ist noch lange nicht überstanden. Wenn überhaupt, dann ist sie wohl eher schlimmer geworden - und das ist natürlich auch im Studium ein weiteres Semester lang deutlich zu spüren.
Für den Studentinnen- und Studentenrat stand daher fest, dass ähnlich wie im letzten Semester auch in diesem Semester wieder Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit niemandem ein Nachteil aus dieser für alle schwierigen Situation entsteht. In Zusammenarbeit mit den studentischen SenatorInnen hat unser Vorstand der Geschäftsführung deshalb drei Anträge eingereicht - und alle 3 Anträge wurden angenommen!
Was wir für euch erreicht haben:
- Wie auch letztes Semester schon kann man auch in diesem Semester Prüfungsergebnisse wieder ablehnen. Eine nicht bestandene Prüfung wird auch wieder als nicht durchgeführt gewertet, aber ACHTUNG! Das gilt nur noch, wenn ihr die Prüfung angetreten seid! Wer an der Prüfung unentschuldigt nicht teilgenommen hat und deshalb eine 5,0 kassiert, der behält diese 5,0 und verliert einen von drei Versuchen. Ansonsten gilt diese Regelung aber, egal in welchem Versuch ihr seid: Wenn ihr eure Note nicht haben möchtet, könnt ihr sie ablehnen und schreibt die Prüfung dann im selben Versuch nochmal, egal ob ihr sie zum ersten Mal geschrieben habt, oder schon im Zweit- oder Drittversuch seid. Und wenn ihr durchgefallen seid, dann passiert das ganz automatisch und ihr müsst nicht einmal einen Antrag stellen.
- Bei bestimmten Fristen, darunter für Abschlussprüfungen, wird das Wintersemester 2020/21 nicht berücksichtigt.
- Auch dieses Semester wird bei Überschreitung der Regelstudienzeit nicht angerechnet - und das auch dieses mal wieder ganz automatisch, ohne dass ihr etwas dafür tun müsst!
Alle Regelungen der Rahmenprüfungsordnung, die neben unsere Anträgen außerdem beschlossen worden, könnt ihr auch noch einmal hier nachlesen, oder kurz zusammengefasst in der E-Mail der Hochschulleitung. Da manches davon ein wenig kompliziert geschrieben ist, arbeiten wir gerade daran, eine kleine Erläuterung für euch zu verfassen, die wir in den nächsten Tagen für euch veröffentlichen werden. Wer so lange nicht warten kann, weil ihr oder ihm dringende Fragen unter den Nägel brennen, kann auch jetzt schon eine E-Mail an studium@stura.htw-dresden.de senden - da helfen wir euch immer gern!
Wir möchten uns an dieser Stelle noch einmal bei allen bedanken, die diese Entscheidung möglich gemacht haben. Einen großen Teil dazu hat auch die Umfrage beigetragen, die wir an euch alle gesendet haben und deren Ergebnisse wir den SenatorInnen zu Verfügung gestellt haben. Diese haben eure Antworten wirklich ernst genommen, sich die Ergebnisse sogar zu Teil ausgedruckt und sich immer wieder darauf berufen. Deswegen ein großes Dankeschön an jeden von euch, der an dieser Umfrage teilgenommen hat! Unsere Stimmen werden gehört! Insbesondere möchten wir uns außerdem bei unserer Rektorin Frau Prof. Salchert bedanken, dass Sie sich im Zweifel für uns Studierende entscheiden - vielen Dank!