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Kopien/Ablichtungen von Prüfungsarbeiten zulässig!

In der 191. Sitzung des Senates wurde nun endlich der irreführende und rechtswidrige Satz aus der Musterprüfungsordnung gestrichen, der die Erstellung von Notizen bei Prüfungseinsichten grundsätzlich untersagte. Es war und ist erlaubt uneingeschränkt Notizen zu erstellen, das umfasst stets mindestens die eigene Prüfung aber auch die Aufgabenstellungen an sich. Ob ihr direkt eine Kopie erhaltet, Fotos machen dürfte oder Stift und Papier bereit halten müsst, ist dabei der prüfenden Person überlassen.
Im internen Bereich der HTW-Website findet man folgende Handreichung: https://www.htw-dresden.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=27667&token=781b9980ccf0e1ad817c4ebb6db201549f256242

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