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Verwaltungsgebühr für verspätete Rückmeldung beträgt 10 €

Verwaltungsgebühr für verspätete Rückmeldung beträgt 10 € – Rektorat folgt der Forderung aus dem Referat Hochschulpolitik und der studentischen Vertretung im Senat

 

Die ehemalige Säumnisgebühr, nun Verwaltungsgebühr für verspätete Rückmeldung genannt, beträgt wieder 10,- €.

Durch das Rektorat wurde die Säumnisgebühr im Alleingang von 10,- € auf 20,- € erhöht. Ein Mitglied des StuRa ging, natürlich auch mit Unterstützung des StuRa, dagegen mehrfach erfolgreich vor. Gegenstand war die Höhe, die in keinem Verhältnis zum Aufwand der Hochschule selbst stand. Ferner wurde die Erhöhung als willkürliche Art Erhebung eines Bußgeldes wahrgenommen.

Wegen der Neufassung des Hochschulgesetzes musste die Gebühren- und Entgeltordnung "angefasst" werden. Folglich gab es einen Tagesordnungspunkt zur 137. Sitzung des Senates. Bereits in der Beschlussvorlage wurde auf 15,- € zurückgerudert.

Die studentische Vertretung im Senat brachte die Anträge des Referates Hochschulpolitik dazu ein. Höchstens 10,- € für die verspätete Rückmeldung lautete klar eine Forderung. Die Kanzlerin, als Leitung der Hochschulverwaltung, entgegnete, dass der tatsächliche Aufwand so kalkuliert wäre. Im Übrigen wurde die Kalkulation, trotz Nachfragen auch nach der Sitzung, nicht vorgelegt. Es wurde bekanntgemacht, dass der StuRa erneut für alle Studentinnen und Studenten die Höhe rechtlich angreifen würde. Der Antrag zur Verwaltungsgebühr für verspätete Rückmeldung in Höhe von 10 € wurde durch den Senat abgelehnt, alleinig die studentische Vertretung stimmte für den Antrag.

Der veröffentlichten Fassung (der Gebühren- und Entgeltordnung vom 21. Februar 2013) muss entnommen werden, dass das Rektorat wohl gegen das Votum des Senates entschied. Es ist eine Höhe von 10,- € festgeschrieben. Damit wurde es wieder auf das Niveau von vor 2 Jahren heruntergeschraubt. Damit folgt das Rektorat einer Forderung aus dem StuRa.

Es ist wohl der Besonnenheit des Rektorats, unter Vorsitz des Rektors, zu verdanken, dass der StuRa nun nicht gegen die Erhebung einer Säumnisgebühr von über 10,- € vorgehen muss. Gefühlt bleibt aber trotzdem die Wahrnehmung, dass die Kanzlerin Gebühren nach Gutdünken erheben lassen will. Ferner ist es in diesem Einzelfall dem Druck aus dem Referat Hochschulpolitik mit der Unterstützung der studentischen Vertretung im Senat zu verdanken, dass wir Studentinnen und Studenten nicht unangemessen abkassiert werden.

Bedauerlich ist aber, dass diese Information nur bedingt klar auf der Website kommuniziert wird. Erst Aktive aus dem StuRa mussten das Dokument sichten, um die Festlegung des Rektorates zu erkennen. Beschlüsse des Rektorates, dazu gehören auch viele Belange von uns Studentinnen und Studenten, werden nicht bekanntgegeben. Nicht einmal die Termine und Themen sind bekannt und können nachvollzogen werden. So wird auch nicht klar, wie die Kanzlerin zu ihre Aussage "Gebühren werden nur bei zusätzlichen Angeboten beim Hochschulsport erhoben werden." zur 137. Sitzung des Senates bei der Verabschiedung (der Gebühren- und Entgeltordnung) stand.

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