Muss ich eine Gebühr "für die Neuausstellung" vom Ausweis zahlen, wenn er unbrauchbar verschlissen ist? Nein!
Unsere Hochschule hat sich - gefühlt seit jeher - dazu entschieden einen Ausweis in Form einer Chipkarte bereitzustellen. Grundsätzlich ist das - auch wenn die Karte nicht besonders sicher ist - nett.
Jedoch kommt es im studentischen Alltag zu Abnutzungserscheinungen. Verschleiß!
Aber wer zahlt dann eigentlich "die Gebühr" für die notwendige "Neuausstellung"? Kein Mensch!
Bitte lasst euch nicht vom Formular täuschen, dass "pauschal" behauptet es seien 10 € zu zahlen!
Ja, das Studentensekretariat erzählt das (selbstverständlich) gern.
Praktisch ist der Ausweis nie euer Eigentum. Ihr besitzt ihn nur. Mit der Gebühr erwerbt ihr kein Eigentum, sondern begleicht lediglich den "nachweislichen" üblichen Aufwand, der der Hochschule für die Erstellung eines neuen Ausweises entsteht.
Daher ist es auch vollkommen berechtigt, dass ihr es verweigert die Gebühr zu zahlen, wenn ihr die Karte "sachgemäß" verwendet habt. Besonders vorbildlich ist es selbstverständlich, wenn ihr stets die mitgelieferte oder eine andere vergleichbare Schutzhülle verwendet. (Aber manchmal kann auch das zum Problem werden, etwa wenn der Ausweis oft aus dem Einschub gezogen werden muss.)
Der Klassiker ist ja die zunehmende Unkenntlichkeit vom Aufdruck für das Semesterticket oder eures Bildes. Das kann zu unnötigen Komplikationen bei der Benutzung der Verkehrsbetriebe führen. Leider ist die Beständigkeit der von unserer Hochschulverwaltung bereitgestellten Chipkarten nicht die größte, weswegen es schon vorkommen kann, dass man sich den Ausweis (ohne konkreten Defekt, aber dennoch "unbrauchbar") neu ausstellen lassen muss.
Kostet uns Studentinnen und Studenten das was? Zum Glück nicht!
Im Zweifelsfall weist die Mitarbeitenden freundlich darauf hin, dass ihr die Notwendigkeit zum Ersatz nicht zu verantworten habt.
Im noch größeren Zweifelsfall könnt ihr auch auf diese Nachricht verweisen und "damit drohen" da noch einmal beim StuRa wegen der Rechtmäßigkeit zur Erhebung der Gebühren in eurem Einzelfall nachfragen zu müssen.
Nun weiterhin frohes Lernen und vergesst nicht, den Semesterbeitrag rechtzeitig zu begleichen!
Das Rückmeldeterminal im Foyer Z-Gebäude steht euch seit heute übrigens auch wieder regulär zur Verfügung.