Übernahme der Teilnahmekosten für die Konferenz der Geodäsiestudierenden Sommersemester 2022
Antrag
Antragsteller:in
Antragsdatum
2022-06-10
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, die Teilnehmerkosten, in Höhe von 80€ (20€ pro Person), von:
- Madeleine Kühne (GI/Kartographie 6. Semester)
- Luise Maskow (GI/Vermessung 6. Semester)
- Clara-Rosa Gano (GI/Vermessung 6. Semester)
- Lisa Papenfuß (GI/Vermessung 5. Semester)
die an der Konferenz der Geodäsiestudierenden Sommersemester 2022 teilnehmen, zu übernehmen.
Begründung zum Antrag
Die Vertretung der HTW Dresden bei der Konferenz der Geodäsiestudierenden Sommersemester 2022.
Es ist leider ziemlich viel schief gegangen, zwecks der zukünftigen KonGeoS Sommer 2022. Frau Papenfuß greift daher ein. Die KonGeoS findet bereits nächste Woche (Zeitraum 16. bis 19. Juni 2022) statt. Die Bitte der Überweisung kam allerdings erst vorgestern (8. Juni 2022).
Die vier waren noch nie auf einer KonGeoS und sind sehr neugierig, was dort alles angeboten wird. Sie haben dort die Möglichkeit uns mit Studenten der gleichen Fachrichtung, aus ganz Deutschland, auszutauschen. Die Gelegenheit, dass die KonGeoS in Dresden stattfindet, wollen sie sich nicht entgehen lassen.
Da sich keine anderen Studenten gemeldet hat, werden die vier daran teilnehmen. Frau Papenfuß persönlich findet dies sehr wichtig, dass irgendjemand die HTW Dresden vertritt. Wenn wir vier es nicht machen, macht es keiner. Die Dringlichkeit besteht deshalb, da die KonGeoS an diesem Wochenende stattfindet. Die Teilnahmegebühren sind bereits überwiesen, weil die Angst bestand, dass es ansonsten zu spät ankommt.
Schief gelaufen ist beispielsweise, dass Madeleine die Anweisung bekommen hat, sich um die KonGeoS-Anmeldung zu kümmern und um die Bezahlung. Aber keiner hat ihr erklärt, dass sie vorher Anträge bei euch stellen soll. Keiner von uns ist eigentlich in der Position Anträge zu stellen, da wir keine Ämter inne haben. Kein anderer kümmert sich darum. Ich (Frau Papenfuß) bin Madeleine sehr dankbar, dass sie das mit der Anmeldung geregelt hat. Sonst könnte jetzt keiner von der Fakultät hingehen.
Kostenposition im Haushaltsplan
4942: Absicherung Teilnahme BuFaTas lt. Finanzordnung
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Wenn möglich, den Betrag von 80€ an die vorgegebene Kontoverbindung überweisen, welche in der weitergeleiteten E-Mail angegeben ist? Könntet ihr uns bitte bis Dienstagabend Bescheid geben? Ansonsten würden wir es erst einmal auslegen und euch darum bitten, den Betrag nachträglich an uns zurückzuzahlen. Wäre dies in Ordnung?
Anlagen
Änderungsanträge
[Alles nachfolgende füllt das Präsidium aus.]
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)
Behandlung
18. Sitzung Plenums 2021/ 2022
Tagesordnungspunkt 5
Vertagung auf die kommende
19. Sitzung Referatskollegium 2021/2022
Tagesordnungspunkt 4
Vertagung auf die kommende
20. Sitzung Referatskollegium 2021/2022
Tagesordnungspunkt XY
wegen mangelnder Beschlussfähigkeit gemäß Geschäftsordnung des StuRa HTW Dresden § Beschlüsse Abs. 1 Satz. 2
keine Behandlung wegen Ablauf der Sitzungszeit
Vertagung mangels ordnungsgemäßer Sitzungsvorbereitung
Beschlussdatum
20yy-mm-dd
Beschlussfähigkeit
X (anwesende Stimmberechtigte) von Y (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | n |
---|---|
Nein | n |
Enthaltung | n |
angenommen/abgelehnt
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss, ...
Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Präsidium (oder andere Funktion)
Name
Unterzeichnung
So schnell können wir das nicht überweisen, dass das bis Donnerstag auf deren Konto ist. Hier muss wohl zwangsläufig in Vorleistung gegangen werden.