Einberufung 4. außerordentliche Sitzung StuRa 2020
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
12.05.2020
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, unverzüglich eine außerordentliche Sitzung, zum wichtigen und dringlichen Gegenstand 7. Sitzung Plenum 2020 und anderen wichtigen dringlichen Gegenständen, stattfinden zulassen.
Begründung zum Antrag
Zur Einberufung einer außerordentlichen Sitzung bedarf es (mangels eigener Bestimmung zum Verfahren, aber in Anlehnung an die Reglung gemäß § 77 Einberufung Absatz 5 der aktuellen Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags) dem Verlangen von einem Viertel der (stimmberechtigten) Mitglieder. Es müssen somit (bei aktuell 27 Stimmberechtigten) mindestens 7 Personen die Einberufung verlangen.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Bekundung des Verlangens
Unter Ergebnis können sich die Stimmberechtigten eintragen, um eine Einberufung zu verlangen.
Termin
- Datum: 19.Mail 2020
- Zeit: 18:30 Uhr
- Ort: Onlinesitzung (discord) aufgrund derzeitig aktueller Verfügungen der Stadt Dresden zur Eindämmung des Erregers SARS-CoV-2
Gegenstände
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
(Verlangen von einem) Viertel der (stimmberechtigten) Mitglieder (mangels eigener Bestimmung zum Verfahren, aber in Anlehnung an die Reglung gemäß § 77 Einberufung Absatz 5 der aktuellen Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags)
Behandlung
E-Mail an das Präsidium
Beschlussdatum
12.05.2020
Ergebnis
Abstimmung | ||||
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Name | Rückmeldung am | Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
12.05.2020 | X | |||
12.05.2020 | X | |||
12.05.2020 | X | |||
12.05.2020 | X | |||
12.05.2020 | X | |||
12.05.2020 | X | |||
12.05.2020 | X |
Beschluss
siehe Antrag
Ausfertigung
13.05.2020
Präsidium
Jens Fritze
Unterzeichnung