Teilnahme 63. MV fzs
Ist durch 2020-w1-008: Teilnahme 63. MV fzs durch weitere Personen aufgehoben
Antrag
AntragstellerIn
Referat Hochschulpolitik
(Jens Fritze)
Antragsdatum
24.01.2020
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, die Reisekosten für die Fahrt zur 63. Mitgliederversammlung des freien zusammenschluss von student*innenschaften bereitzustellen.
Begründung zum Antrag
Da der Studentinnen- und Studentenrat noch Mitglied im fzs ist, sollten wir dementsprechend auch unser Stimmrecht zur Mitgliederversammlung geltend machen. Abgesehen davon, kommen wir damit auch unseren Pflichten gemäß § 24 SächsHSFG nach. Ferner ist zu beachten, dass wir erstmals in unserer Geschichte quotiert und auch mit genderqueeren Menschen anreisen, was bedeutet, dass wir Einblick und auch Mitsprachen in allen vorhandenen Plenen haben. Des Weiteren wird die Delegation unterstützt durch fzs-Erfahrenen, die auch Vertreter*innen im LandessprecherInnenrat sind und diese dementsprechend mit vertreten können.
Kostenposition im Haushaltsplan
Teilnahme Konferenzen
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anlagen
Reisekostenkalkulation Teilnahme 63. MV fzs
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Referate Absatz 2 Nummer 1 StuRa-GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Finanzanträgen durch das Referatskollegium)
Behandlung
4. Sitzung Referatskollegium 2020
Tagesordnungspunkt 2
Beschlussdatum
2020-01-27
Beschlussfähigkeit
11 von 11
Ergebnis
Ja | 11 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss mit bis zu 6 Personen an der 63. Mitgliederversammlung vom freien zusammenschluss von student*innenschaften teilzunehmen.
Ausfertigung
28.01.2020
Präsidium
Jens Fritze
Unterzeichnung